Verbraucher

EU-Kommission will Vorschriften für Gentech-Futtermittel aufweichen

Brüssel/Berlin: Laut eines vom BUND in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens verstößt die EU-Kommission gegen europäisches Recht, wenn sie wie geplant die Vorschriften für Gentechnik in Futtermitteln aufweicht. Der EU-Kommission zufolge sollen künftig nicht zugelassene und nicht sicherheitsbewertete Gentech-Pflanzen Futtermittel bis zu einem Grenzwert von 0,1 Prozent verunreinigen dürfen. Über die Vorlage stimmen morgen die EU-Mitgliedsstaaten im zuständigen Ausschuss ab. Das Rechtsgutachten des Berliner Anwalts Achim Willand zeige jedoch, dass das von der EU-Kommission gewählte rechtliche Verfahren zur Einführung von Grenzwerten gegen geltendes EU-Recht verstößt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner daher auf, für die Beibehaltung der sog. Nulltoleranz zu stimmen, wonach in der EU nicht zugelassene Gentech-Pflanzen strikt verboten sind.

Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin: „Mit ihrem Pro-Gentechnik-Kurs gibt die EU-Kommission dem immensen Lobbydruck der Futtermittelindustrie und der USA als Hauptanbauland von Gentech-Pflanzen nach. Diese möchten ihre Futtermittel verkaufen, egal ob Gentech-Produkte in Europa zugelassen sind oder nicht. Verlierer wären die EU-Bürger, denen Gentechnik untergeschoben wird, obwohl sie mehrheitlich Gentechnik ablehnen. Ministerin Aigner muss jetzt zeigen, ob sie wirklich Verbraucherschutzministerin ist oder ausgerechnet die Futtermittelindustrie protegieren will, die gerade den Dioxinskandal verursacht hat.“

Der BUND wirft der EU-Kommission vor, eine vermeintliche Rechtslücke zu konstruieren, um Verunreinigungen mit nicht zugelassenen Gentech-Organismen  zu legalisieren. Die Kommission behaupte, es gebe bei Analysemethoden und Probeverfahren eine Regulierungslücke, die sie mit ihrer Verordnung nun schließe. Das BUND-Gutachten zeige jedoch, dass im geltenden europäischen Gentechnikrecht alle Fragen zu Analyse- und Probenahme-Verfahren sowie zu amtlichen Kontrollen abschließend und umfassend geklärt sind. Zudem haben sowohl die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wie auch die bisherige Vollzugspraxis der EU-Kommission selbst bestätigt, dass auch geringste Spuren nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen verboten seien.

Moldenhauer:  „Die Kommission und auch Agrarministerin Aigner wissen, dass hier rechtliche Tricksereien angewendet werden. Sie wählen den Weg der Verbrauchertäuschung, weil die Mehrheit der EU-Bürger Gentechnik im Essen nicht akzeptiert. Indem sie nicht sicherheitsbewertete Gentech-Organismen auf den EU-Markt lassen, unterlaufen sie das Vorsorgeprinzip und machen Rückrufaktionen unmöglich.“

Das Rechtsgutachten erhalten Sie auf Anfrage.

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
Telefon: (030) 275 86 4 – 0, Fax: -40
E-Mail: bund@bund.net
www.bund.net

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