Gesundheit

Dioxine in Lebensmitteln – Bluttests nicht sinnvoll

Besorgte Bürgerinnen und Bürger erwägen, im Zusammenhang mit der aktuellen Dioxinbelastung von Futter- und einigen Lebensmitteln ihr Blut auf Dioxine untersuchen zu lassen. Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM) des Umweltbundesamtes (UBA) rät davon ab. Zwar ist ein Nachweis von Dioxinen im Menschen grundsätzlich möglich. Die durch den mehrwöchigen Verzehr von Eiern und Fleisch entstehende Dioxinkonzentration im Blut unterscheidet sich aber nicht messbar von der Hintergrundbelastung der Bevölkerung, so die Kommission Human-Biomonitoring. Üblicherweise werden Dioxine im Blut gemessen. Bei stillenden Frauen bietet sich auch die Bestimmung in der Muttermilch an.

Die Dioxinbelastung des Menschen ist von vielen Faktoren abhängig. Der Mensch ist über sein gesamtes Leben mit kleinen Mengen Dioxinen belastet. Daher lassen sich Dioxine bei jedem Menschen von Geburt an nachweisen. Dioxine reichern sich im Körper an. Deswegen steigt die Körperlast der Bevölkerung mit dem Lebensalter. Sie hängt auch von den Ernährungsgewohnheiten über die Lebenszeit und der Kontamination der verzehrten Lebensmittel ab.

Im Vergleich zu dieser lebenslangen Belastung ist ein auch mehrwöchiger Verzehr von Eiern und Fleisch mit Belastungen in Höhe der aktuell gemeldeten Überschreitungen quantitativ vergleichsweise gering. Die Kommission Human-Biomonitoring geht davon aus, dass die Konzentrationen der Dioxine im Blut sich auch unter diesen Bedingungen nicht deutlich von der gegenwärtigen Hintergrundbelastung unterscheiden. Eine Vergiftungsgefahr besteht – wie das BfR deutlich gemacht hat – bei den bisher bekannten Lebensmittel-Belastungen nicht. Aus diesen Gründen ist keine medizinische Indikation für eine solche individuelle Untersuchung bei Konsumenten gegeben, so dass eine Kostenübernahme von Dritten (z.B. Krankenkasse) nicht zu erwarten ist. Die Dioxinbestimmung im Blut ist keine Routineanalyse und wird nur in speziellen Labors durchgeführt. Die Kosten für eine einzelne Untersuchung liegen bei etwa 700-1000 €.


Dioxinbelastung der Bevölkerung geht zurück

Die Muttermilchuntersuchungsprogramme der Länder sowie Trendanalysen der Dioxingehalte im Blut in Deutschland zeigen, dass  die Belastung mit Dioxinen in den letzten 25 Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist und inzwischen etwa noch ein Drittel der früheren Belastung beträgt. Die Abnahme der Dioxinbelastung dokumentiert den Erfolg der bisherigen gesetzlichen Maßnahmen. Allerdings fällt die Belastung in den letzten Jahren nicht mehr weiter ab.  Die Anstrengungen, die Dioxinbelastung noch weiter zu reduzieren, müssen konsequent fortgesetzt werden. Die HBM-Kommission vertritt deswegen die Auffassung, dass eine erhöhte Dioxinbelastung von Futter- und Nahrungsmitteln im Interesse des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit nicht toleriert werden kann. Es müssen alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, dass erhöht belastete Produkte nicht in den Nahrungskreislauf gelangen. Die verschärften Grenzwerte der EU zu Dioxinen in Lebens- und Futtermitteln verfolgen dieses Ziel.


Allgemeine, grundsätzliche Hintergrundinformationen zum Human-Biomonitoring (HBM)
Unter HBM-Untersuchungen versteht man den Nachweis von Schadstoffen in menschlichen Köperflüssigkeiten und –geweben (wie Blut, Urin, Muttermilch oder Fettgewebe). Diese Untersuchungen bieten die Möglichkeit, die Belastung der Bevölkerung mit Umweltschadstoffen festzustellen. Mit HBM-Untersuchungen können neue bislang noch nicht gesetzlich geregelte Stoffe frühzeitig erkannt werden (Wächter-Funktion), darüber hinaus kann die Schadstoffbelastung im zeitlichen Trend verfolgt werden. Mit ihrer Hilfe kann beispielsweise gut nachgeprüft werden, ob die bisher ergriffenen gesetzlichen Maßnahmen wirken und die Belastung der Menschen mit den entsprechenden Schadstoffen tatsächlich abnimmt.

Weitere Informationen zum Human-Biomonitoring, zu relevanten Schadstoffen sowie zur Arbeit der HBM-Kommission finden Sie unter http://www.uba.de/gesundheit/monitor/index.htm


Umweltbundesamt
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/21 03-2122
Internet: www.umweltbundesamt.de

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