Augen auf beim Spielzeugkauf – Vorsicht vor Schadstoffen in Kinderspielzeug

24.01.11 (ams). Vertrauen ist gut, Kontrolle besser: Das gilt zumindest für Kinderspielzeug. „Prüfen Sie Spielsachen vor dem Kauf genau und scheuen Sie sich nicht, daran zu riechen“, empfiehlt Dr. Eike Eymers, Ärztin im AOK-Bundesverband. Verströmen Spielsachen einen auffälligen Geruch, besteht die Gefahr, dass sie Schadstoffe ausdünsten. Ob eine Puppe, ein Teddy oder Bauklötze unbedenklich sind oder nicht, darüber geben Gütesiegel Auskunft.

Kinderspielzeug vor dem Kauf prüfen - Bild: AOK Mediendienst

Kinderspielzeug vor dem Kauf prüfen - Bild: AOK Mediendienst

„Am besten geprüft sind Spielsachen mit dem GS-Zeichen, das für geprüfte Sicherheit steht“, sagt Eymers. Das Qualitätszeichen ist freiwillig und wird von unabhängigen Prüfstellen wie dem TÜV vergeben. Es bestätigt, dass die Spielsachen den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes entsprechen und schadstoffarm sind. Gültig ist das Zeichen nur, wenn in der linken oberen Ecke des Siegels das jeweilige Prüfinstitut angegeben ist.

Weniger Verlass ist dagegen auf das gesetzlich vorgeschriebene CE-Zeichen, das auf vielen Spielwaren prangt. Es steht für Communauté Européenne (Europäische Gemeinschaft). Mit diesem Zeichen garantieren die Hersteller, dass sie alle Richtlinien der Europäischen Union (EU) einhalten. Ob diese Garantie stimmt, wird allerdings nicht von unabhängigen Prüfstellen kontrolliert.

 
Einzelteile sollten sich nicht lösen können
Kleinkinder nehmen Spielzeug gerne mal in den Mund. „Kaufen Sie daher nur Spielwaren, von denen sich keine Einzelteile lösen können, die die Kleinen möglicherweise verschlucken“, rät Eymers. Wenn beispielsweise eine Eisenbahn scharfe Kanten hat, sich beim Teddy Kleinteile wie Augen und Ohren lösen oder sich Lacke leicht abkratzen lassen, sind die Produkte für Kleinkinder nicht geeignet.

Bei Holzspielzeug sind Produkte aus unlackiertem Holz am unbedenklichsten. Puppen und Plüschtiere für Kleinkinder sollten möglichst aus Stoff und nicht aus Plastik sein. Ratsam ist es, Stoffpuppen in einem Wäschesack im Schonwaschgang zu waschen, bevor die Kleinen zum ersten Mal damit spielen. Dadurch werden mögliche Schadstoffe ausgespült.

 
Alarmierende Testergebnisse
Dass beim Kauf von Kinderspielzeug Vorsicht angebracht ist, zeigt ein Ende Oktober 2010 veröffentlichter Spielzeug-Test der Stiftung Warentest. Dafür prüften die Tester 50 Spielsachen für Kleinkinder im Alter von bis zu drei Jahren, von der Prinzessin über Holzklötze bis hin zur Eisenbahn.

Das Ergebnis war alarmierend: 42 der Produkte waren mit Schadstoffen belastet, zwei Drittel sogar stark oder sehr stark – darunter auch teure Markenware. In vielen Produkten fanden die Tester polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Nonylphenol, Weichmacher, Formaldehyd oder zinnorganische Verbindungen. Viele dieser Stoffe stehen im Verdacht, Krebs zu erzeugen. Zudem wiesen die Tester Nickel nach, das Allergien auslösen kann. Bei fünf Spielzeugen lösten sich darüber hinaus Einzelteile wie Lederohren oder Klettverschlüsse, die Kinder leicht verschlucken können.

Keinen ausreichenden Schutz vor Schadstoffen in Kinderspielzeug bietet die neue EU-Spielzeugrichtlinie, die seit Juni 2009 gilt – das kritisieren Verbraucherschützer, Wissenschaftler und die Bundesregierung und fordern eine Neufassung. Bemängelt wird etwa, dass die Richtlinie nicht vorschreibt, dass Spielwaren von unabhängigen Gutachtern kontrolliert werden müssen.

 
Zu hohe Grenzwerte für Schwermetalle
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bezeichnet insbesondere die neuen Grenzwerte für Schwermetalle in Kinderspielzeug als inakzeptabel. Die EU-Richtlinie lasse zu, dass Kinder künftig deutlich größere Mengen an Blei, Quecksilber, Arsen, Antimon und Barium aus Spielzeug aufnehmen könnten als bisher – zum Beispiel, indem sie Teile abknabbern und verschlucken.

Durften sich früher 90 Milligramm Blei pro Kilogramm Spielzeug aus dem Material lösen, legt die gültige EU-Richtlinie den Grenzwert bei 160 Milligramm pro Kilogramm fest. Bei Blei ist dies laut BfR besonders gefährlich, da das Schwermetall das Nervensystem schädigen und die Hirnentwicklung der Kinder beeinträchtigen kann.

Die Grenzwerte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe hält die Behörde ebenfalls für zu hoch. Diese Stoffe gelten als krebserregend und können die Fortpflanzungsfähigkeit mindern.
Das BfR kritisiert auch, dass die Richtlinie Kinder nicht ausreichend vor Duftstoffen und Nickel schützt. Zwar enthält das Gesetzeswerk eine Liste von 55 verbotenen Stoffen, die Allergien auslösen können. Spuren dieser Substanzen sind allerdings bis zu einem Grenzwert von 100 Milligramm pro Kilogramm Spielzeug erlaubt. Für Nickel, den häufigsten Auslöser von Kontaktallergien der Haut, sieht die Richtlinie überhaupt keinen Grenzwert vor.

Weitere Infos und Stellungnahmen zur EU-Spielzeugrichtlinie auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V.

Die Ergebnisse des Spielzeug-Tests der Stiftung Warentest

 

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