Categories: Rückrufe Spielzeug

Verbotene Weichmacher in Beach-Ball Set von BMFO

Bei diesem Beach-Ball Set von BMFO sind für Spielzeug verbotene Weichmacher enthalten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


 

 Rapex Wochenmeldung vom 21.01.2011

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 1 0027/11
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Beach Ball Set
Beschreibung: 3-er Set Bälle (rot, gelb und grün)
Meldendes Land: Niederlande
Herkunftsland: China
Marke: BMFO
Typ / Artikel-Nr.: Modell: 1523588
EAN-Nummer: 8712715695960
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Verkaufsstop
Art der Gefährdung: Chemisch
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil in dem Produkt 16,2% Gew. Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) enthalten sind
Vorfälle:  
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71
  Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt in den Mund von Kindern gelangen kann


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU- Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex


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