Verbotene Weichmacher in Beach-Ball Set von BMFO
Bei diesem Beach-Ball Set von BMFO sind für Spielzeug verbotene Weichmacher enthalten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Rapex Wochenmeldung vom 21.01.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Weitere Informationen Rapex Nummer: 1 0027/11 Kategorie: Spielzeug Produkt: Beach Ball Set Beschreibung: 3-er Set Bälle (rot, gelb und grün) Meldendes Land: Niederlande Herkunftsland: China Marke: BMFO Typ / Artikel-Nr.: Modell: 1523588 EAN-Nummer: 8712715695960 Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Verkaufsstop Art der Gefährdung: Chemisch Es besteht ein chemisches Risiko, weil in dem Produkt 16,2% Gew. Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) enthalten sind Vorfälle: Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71 Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt in den Mund von Kindern gelangen kann
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU- Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex