Bei diesem Schnullerhalter-Teddybär „Mein Baby-Clip“ von Bino besteht aufgrund ablösbarer Kleinteile Erstickungsgefahr. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
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Rapex Wochenmeldung vom 21.01.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Weitere Informationen Rapex Nummer: 16 0042/11 Kategorie: Baby-und Kinderausstattung Produkt: Schnullerhalter-Teddybär „Mein Baby-Clip“ Beschreibung: Holz Schnullerhalter mit einer Reihe von bunten Perlen und einem Teddybär. Die Schnullerhalter hat auch einen Spielwert und somit eine doppelte Funktion als Schnullerhalter und Spielzeug Meldendes Land: Slowenien Herkunftsland: Tschechische Republik Marke: Bino Typ / Artikel-Nr.: Art. 86514 EAN-Nummer: 4019359865143 Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Händler mit der Unterstützung der Behörde Art der Gefährdung: Ersticken Erstickungsgefahr besteht bei diesem Produkt, weil die hölzernen orange Kugel auf dem Zusatzbauteil leicht abgetrennt werden kann und verschluckt werden kann Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Normen EN12586 und EN 71
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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