Rückruf: Kräuter Zahnpulver „Vicco Vajradanti“
Dieses Zahnpulver ist mikrobiologisch verunreinigt. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Rapex Wochenmeldung vom 21.01.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Weitere Informationen Rapex Nummer: 13 0039/11 Kategorie: Kosmetik Produkt: Kräuter Zahnpulver „Vicco Vajradanti“ Beschreibung: Kunststoff-Flasche mit bedrucktem Etikett und gelbem Kunststoff Schraubverschluss. Die Öffnung ist mit Aluminium-beschichteter Kunststoff-Folie versiegelt. Die Verpackung enthält ein braunes feinkörniges Pulver mit helleren Bestandteilen, wahrscheinlich pflanzlichen Ursprungs. Geruch: Würzig, starker Geruch von ätherischen Ölen Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: Indien Marke: Vicco Typ / Artikel-Nr.: Batch Nr. 90 304430, MHD 02.12, 200 g Dose EAN-Nummer: unbekannt Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern Art der Gefährdung: Mikrobiologisch Von diesem Produkt geht ein mikrobiologische Risiko aus, da Krankheitserregern (einschließlich Pseudomonas aeruginosa) und potenziell pathogene Organismen (einschließlich Klebsiella pneumoniae und Enterococcus faecium) bei einer Keimzahl von 5,4 * 105 KBE / g. vorhanden sind Vorfälle: unbekannt Entspricht nicht : der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU- Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex