In diesen Fingerpuppen stecken verbotene Azofarbstoffe. Es wurde Aminoazobenzol in nicht unerheblicher Konzentration nachgewiesen. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
Inzwischen hat uns das Unternehmen RL-Fundgrube Leißler GmbH telefonisch bestätigt, daß diese Fingerpuppen über die eigenen Sonderpostenmärkte verkauft wurde.
Sie wissen, wo dieses Produkt noch verkauft wurde? recall@cleankids.de
Rapex Wochenmeldung vom 21.01.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Weitere Informationen Rapex Nummer: 5 0031/11 Kategorie: Spielzeug Produkt: Fingerpuppen „Finger Puppet Show“ Beschreibung: 5 Fingerpuppen (Wolf, Hahn, Raupe, Frosch und Hase) mit Kopf aus weichem Kunststoff und Körper aus verschiedenen Textilien Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: China Marke: unbekannt Typ / Artikel-Nr.: Artikel Nr. 138314 – Nr. 7136 EAN-Nummer: 4038967383146 Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Importeur und Zerstörung des Produkts Art der Gefährdung: Chemisch Es besteht ein chemisches Risiko, weil das grau glänzende Textil der Wolf Marionette Azofarbstoffe enthält. 4 Aminoazobenzol in einer Konzentration von 96 mg / kg Vorfälle: unbekannt Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU- Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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