Rückruf: Fingerpuppen „Finger Puppet Show“ mit verbotenen Azofarbstoffen

In diesen Fingerpuppen stecken verbotene Azofarbstoffe. Es wurde Aminoazobenzol in nicht unerheblicher Konzentration nachgewiesen. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

Inzwischen hat uns das Unternehmen RL-Fundgrube Leißler GmbH telefonisch bestätigt, daß diese Fingerpuppen über die eigenen Sonderpostenmärkte verkauft wurde.
Sie wissen, wo dieses Produkt noch verkauft wurde? recall@cleankids.de


 

 Rapex Wochenmeldung vom 21.01.2011

  

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 5 0031/11
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Fingerpuppen „Finger Puppet Show“
Beschreibung: 5 Fingerpuppen (Wolf, Hahn, Raupe, Frosch und Hase) mit Kopf aus weichem Kunststoff und Körper aus verschiedenen Textilien
Meldendes Land:  Deutschland
Herkunftsland: China
Marke: unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: Artikel Nr. 138314 – Nr. 7136
EAN-Nummer: 4038967383146
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Importeur und Zerstörung des Produkts
Art der Gefährdung: Chemisch
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil das grau glänzende Textil der Wolf Marionette Azofarbstoffe enthält. 4 Aminoazobenzol in einer Konzentration von 96 mg / kg
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
   


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU- Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex