Bei dieser Holzeisenbahn besteht aufgrund ablösbarer Kleinteile Erstickungsgefahr. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
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Rapex Wochenmeldung vom 21.01.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Weitere Informationen Rapex Nummer: 3 0029/11 Kategorie: Spielzeug Produkt: Spielzeug Holzeisenbahn Beschreibung: Holz-Zug, bestehend aus einer Lokomotive und vier Waggons, die jeweils etwa 65 mm lang. Es ist klar lackiertes Holz mit rot lackiertem Rädergestellt. Die Wagen enthalten Bausteine in verschiedenen Formen (Zylinder, Rechtecke, Würfel und Dreiecke) Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: Österreich Marke: unbekannt Typ / Artikel-Nr.: unbekannt EAN-Nummer: 9006369800689 Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt. Verkaufsverbot durch die Behörden Art der Gefährdung: Ersticken Erstickungsgefahr besteht bei diesem Produkt, wegen der zylindrischen Bausteine in den Normschlund passen und und somit von Kindern verschluckt werden könnten. Außerdem können die Achsen auf der die Räder befestigt sind, abbrechen und die dann losen Räder passen auch in den Normschlund
Vorfälle: Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU- Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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