Bei dieser Schnullerkette von Bino besteht Strangulationsgefahr aufgrund eines zu langen Bandes sowie Erstickungsgefahr durch ablösbare Kleinteile. Eltern Augen auf – Dieses Produkt wird bzw. wurde auch in Deutschland verkauft. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
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Rapex Wochenmeldung vom 14.01.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Weitere Informationen Rapex Nummer: 26 0026/11 Kategorie: Baby-und Kinderausstattung Produkt: Schnullerhalter „My Baby“ Beschreibung: Holz Schnullerhalter mit einer Reihe von bunten Perlen und einer Herzform. Die Schnullerkette in ihrer Funktion aber auch als Spielzeug zu sehen Meldendes Land: Slowenien Herkunftsland: Tschechische Republik Marke: Bino Typ / Artikel-Nr.: Art. 86500 EAN-Nummer: 4019359865006 Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Händler mit der Unterstützung der Behörde Art der Gefährdung: Ersticken und Strangulation Bei diesem Produkt besteht eine Erstickungsgefahr, weil die Holzelemente und der Clipverschluss auf dem Schnullerhalter leicht abgetrennt werden kann und verschluckt werden könnte Das Produkt stellt auch eine Gefahr der Strangulation, da die Schnullerhalter und die freiliegenden Bänder zu lang sind
Vorfälle: unbekannt Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Normen EN12586 und EN 71
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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