Bei diesem elektrischen Fussmassagegerät von AEG kann es ihnen durch Stromschlag ganz schnell auch sehr warm werden. Die Behörden in den Niederlanden haben aus diesem Grund ein Verkaufsverbot sowie einen behördlichen Rückruf veranlasst. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
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Rapex Wochenmeldung vom 14.01.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Weitere Informationen Rapex Nummer: 15 0015/11 Kategorie: Elektrogeräte Produkt: Fußmassage Gerät „Foot Massage-Gerät „ Beschreibung: Elektrisches Fußmassage Gerät. Die Füße des Benutzers werden in das Gerät gestellt, das mit Wasser durch den Anwender gefüllt wird Meldendes Land: Niederlande Herkunftsland: Deutschland Marke: AEG Typ / Artikel-Nr.: FM 5507, Batch: 2851 en 2971 EAN-Nummer: unbekannt Art des Rückrufs / der Warnung: Verkaufsverbot und Rücknahme vom Markt sowie Rückruf von den Verbrauchern durch die Behörden Art der Gefährdung: Stromschlag Bei diesem Produkt besteht die Gefahr eines elektrischen Schlags, weil das Wasser im Gerät in Kontakt mit Stromführenden Teilen kann kann. Bei hoher Spannung kann es zur Überbrückung von Luft-und Kriechstrecken kommen Vorfälle: Ein Vorfall berichtet von einer Person, die einen elektrischen Schlag erhalten hat Entspricht nicht : der Niederspannungs-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 60335
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
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Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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