Dieses Haarfärbemittel sollten Sie nicht verwenden. Es enthält p-Phenylendiamin, das eine stark sensibilisierende Wirkung hat und bei mehrfachanwendung zu schweren Hauterkrankungen führen kann! Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
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Rapex Wochenmeldung vom 14.01.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Weitere Informationen Rapex Nummer: 21 0021/11 Kategorie: Kosmetik Produkt: Henna Haarfärbemittel „Afrin´s Supreme Red Henna„ Beschreibung: Henna Haarfärbemittel. Blau / grün bedruckter Karton zeigt ein Bild von einer Frau. Enthält Papier Beutelchen, von denen jeder ein versiegeltes aus Aluminiumverbundfolie bestehenden weiteren Beutel mit dem Pulver enthält Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: Indien Marke: Afrin’s Typ / Artikel-Nr.: EXP DT:. September 2012, GER-10, MFG.DT.: Oktober 2009 EAN-Nummer: unekannt Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt Art der Gefährdung: Chemisch Es besteht ein chemisches Risiko, da es 1,9% 2-Nitro-p-Phenylendiamin enthält. p-Phenylendiamin hat eine stark sensibilisierende Wirkung und ist in der Herstellung und Verarbeitung von Haarfärbemitteln von der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG verboten Entspricht nicht : der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
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Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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