Die hormonartig wirkende Chemikalie ist hauptsächlich in Plastikprodukten aus Polycarbonat wie Spielzeug, Konservendosen, Trinkflaschen enthalten – allerdings auch in Material, das im Bereich der ZahnMedizin eingesetzt wird. Frankreich, Dänemark und auch Kanada haben aus diesem Grund bereits erste Verbote von BPA erlassen. „Laut Studie des Umwelt-Bundesamtes vom 31. Mai 2010 wird Bisphenol A auch bei der Herstellung von Zahnfüllungen und Versiegelungsmassen eingesetzt. Das ist in Anbetracht der Risiken so nicht tragbar“, sagt Dr. Wolfgang H. Koch, zweiter Vorsitzender der Internationalen Gesellschaft für Ganzheitliche ZahnMedizin (GZM). „Materialien, die allein im Verdacht stehen, Krankheiten auszulösen, dürfen nicht in einem so sensiblen Bereich wie der Mundhöhle verwendet werden. Hier geht die Sicherheit der Patienten vor“, ergänzt Dr. Koch.
Die in der ZahnMedizin eingesetzten, epoxidharzähnlichen Füll- und Versiegelungsmassen (sog. zahntechnische Komposite) werden aus den Stoffen wie Bisphenol AGlycidylmethacrylat (Bis-GMA) und Bisphenol A-Dimethacrylat (Bis-DMA) hergestellt, die auf Bisphenol A basieren. Bisphenol A kommt zwar nicht zur Anwendung, kann aber bei oder nach einer zahnmedizinischen Behandlung freigesetzt werden, so die Studie des UBA.
Die jetzige Diskussion um die Risikobewertung von Bisphenol A erinnere Dr. Koch an die Auseinandersetzung in den vergangenen Jahren über die Auswirkungen von Amalgam. „Seit Jahren leugnen viele Spezialisten und Fachleute trotz eindeutiger Fakten, dass sich Amalgam negativ auf die Patientengesundheit auswirken kann. Eine ähnlich langwierige Diskussion darf es jetzt beim Einsatz von Bisphenol A nicht geben.“
Weitere Informationen unter www.gzm.org
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Internationale Gesellschaft für
Ganzheitliche ZahnMedizin e.V.
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