Behörden warnen vor Entfernung von Tätowierungen
Minister fordert Nachbesserungen bei Tätowiermittelverordnung
In Deutschland gelte seit dem 1. Mai 2009 die Tätowiermittelverordnung. „Mit dieser Verordnung wurden zwar erste stoffliche und Kennzeichnungsregelungen erlassen. Sie ist aber bei weitem nicht ausreichend, um die Verbraucher vor gefährlichen Tätowierfarben zu schützen“, betonte Köberle. Er werde sich daher auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die deutsche Tätowiermittelverordnung zum Schutze der Verbraucher zeitnah nachgebessert werde. „Die Sicherheitsbewertung von Tätowierfarben muss zur Pflicht gemacht werden.“ Der Hersteller oder der Importeur sei dann verantwortlich dafür, dass eine Sicherheitsbewertung gemacht werde, die den Behörden zur Verfügung gestellt werden müsse. Die Verordnung solle zukünftig zudem eine Positivliste mit zugelassenen Bestandteilen enthalten und nicht nur, wie derzeit, eine Liste mit verbotenen Inhaltsstoffen.
Da es in Tätowiererkreisen üblich sei, Farben über das Internet aus aller Welt zu bestellen, müssten dringend auch einheitliche internationale Regelungen für diese Produkte aufgestellt werden. Für Kosmetika gelten seit Jahrzehnten bereits europaweite Regelungen. „Es kann nicht sein, dass Kosmetika wie Lidschatten oder Lippenstift stärker reglementiert werden als Farbstoffe, die unter die Haut gespritzt werden. Hier muss die EU dringend nachbessern und diesen Mangel beheben“, forderte Köberle.
Grundsätzlich gelte: „Jeder, der sich für ein Tattoo entscheidet, sollte sich der möglichen Risiken bewusst sein“, so der Minister.
Die gesamten Ergebnisse des Untersuchungsprogramms werden im Rahmen einer Pressekonferenz im Februar 2011 vorgestellt und zusammenfassend bewertet.
Zusatzinformationen:
Kosmetika und Tätowiermittel unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Baden-Württemberg hat hierzu zwei spezialisierte Schwerpunktlabore in den Untersuchungsämtern in Freiburg und in Karlsruhe eingerichtet, die bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Für das Jahr 2010 haben sich die Lebensmittelchemiker in den Ämtern ein außergewöhnliches Untersuchungsprojekt vorgenommen und die auf dem Markt erhältlichen bunten Tätowierfarben stichprobenartig analysiert.
Auf der Internetseite der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter unter www.ua-bw.de ist das Merkblatt „Leitlinie zur Beurteilung von Tätowier- und Permanent Make up (PMU) – Farben für Betreiber von Tattoo- und PMU- Studios“ der CVUAs Freiburg und Karlsruhe abrufbar.
Nach Schätzungen von Marktforschungsinstituten sind in den westlichen Industrienationen 10 bis 20 Prozent der Menschen tätowiert; die Tendenz ist steigend. An der Universität Regensburg wurde eine internetbasierte Umfrage mit rund 4.500 tätowierten Personen durchgeführt. Diese ergab, dass die tätowierte Hautfläche im Durchschnitt relativ groß ist und einem DIN A5-Blatt entspricht. Damit werden toxikologisch relevante Mengen an Tattoofarben durch spezielle Injektionstechniken in die lebenden Hautschichten eingebracht.
Unerwünschte akute Reaktionen auf Tätowierungen sind Infektionen, Fremdkörperreaktionen, Narbenbildung oder allergische Reaktionen. Weitgehend unbekannt sind Langzeitwirkungen von Tätowiermitteln. Die Farbstoffe (Pigmente) wurden zwar in den Lymphknoten tätowierter Personen nachgewiesen. Ob sich hieraus Tumoren entwickeln oder ob diese ursächlich für bösartige Tumoren auf tätowierten Hautbereichen sind, ist bislang unklar.
Die Umfrage ergab, dass bei 270 Tätowierten anhaltende gesundheitliche Beschwerden auftraten. Hierzu zählten lang andauernde Schwellungen sowie ständige Reize, beispielsweise durch Kontakt mit Textilien oder auch bei Lichteinwirkung. Auffällig war, dass die Beeinträchtigungen bei bunten Tattoos häufiger auftraten als bei schwarzen.
Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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