Dieses Haarfärbemittel sollten Sie nicht verwenden. Es enthält p-Phenylendiamin, das eine stark sensibilisierende Wirkung hat und bei mehrfachanwendung zu schweren Hauterkrankungen führen kann. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
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Rapex Wochenmeldung vom 31.12.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Weitere Informationen Rapex Nummer: 3 1949/10 Kategorie: Kosmetik Produkt: Haarfärbemittel (Herbal Natürlich Black Henna) Beschreibung: Blau / Grün bedruckter Karton mit Bild einer Frau, Inhalt: Papier Beutel jeweils wiederum mit einem versiegelten Alu-Folienbeutel, mit einem weiteren Aluminium-Folienbeutel im Inneren. Olive-farbiges Pulver. Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: Indien Marke: Herbal Typ / Artikel-Nr.: Batch ger-10 mfg.dt.: Oktober 2009 exp dt:. September 2012, art. no. rks05 EAN-Nummer: 4026759009459 Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern Art der Gefährdung: Chemisch Es besteht ein chemisches Risiko, da es 12% p-Phenylendiamin (nicht mehr als 2% p-Phenylendiamin darf in Färbemitteln die auf das Haar aufgetragen werden enthalten sein) enthält. p-Phenylendiamin hat eine stark sensibilisierende Wirkung und wiederholter Kontakt kann zu schweren Erkrankungen der Haut führen. Entspricht nicht : der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
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Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
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