Nordrhein-Westfalen stellt gesetzlich klar, dass Lärm von Kindern grundsätzlich zum Leben gehört. Mit ihrem Beschluss in der heutigen Kabinettsitzung (21. Dezember 2010) stärkt das Kabinett die Rechte von Kindern, Eltern, Erzieherinnen und Erziehern. „Kinderlärm ist Ausdruck von Lebensfreude und damit Bestandteil des Lebens. Wir wollen eine kindgerechte Gesellschaft – und die muss auch mit lautstarken Äußerungen von Kindern leben können. Das ist Zukunftsmusik“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.

Der durch kindliches Spielen erzeugte Lärm hat in den vergangenen Jahren vereinzelt zu Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern geführt. Zwar ist die Rechtsprechung gegenüber „Kinderlärm“ sehr tolerant und akzeptiert, dass Kinder lauter sein dürfen als andere Geräuschquellen. Jetzt wird die bisherige Rechtsprechung aber im Landesrecht festgeschrieben. § 3 Absatz 4 des Landes-Immissionsschutzgesetz soll lauten: „Von Kindern ausgehende Geräusche sind notwendige Ausdrucksform kindlicher Entfaltung, die in der Regel als sozialadäquat zumutbar sind.“ Somit muss der Kläger im Streitfalle nachweisen, warum der Kinderlärm im konkreten Fall nicht hinnehmbar ist.

„Nordrhein-Westfalen hat mit dieser Gesetzesänderung seinen Beitrag für eine Stärkung der Kinderrechte geleistet. Jetzt muss die Bundesregierung nachziehen und die entsprechenden Bundesgesetze insbesondere in Bezug auf Kindertageseinrichtungen anpassen, damit Kinderrechte flächendeckend gestärkt werden“, forderte Remmel.


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