Verkaufsverbot: Kombi Kinderwagen von Tako

Bei diesem Kinderwagen von Tako besteht nicht nur Verletzungsgefahr für Babys sondern er ist auch noch mit verbotenen Weichmachern belastet.  Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

Rapex Wochenmeldung vom 17.12.2010

  

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 2 1848/10
Kategorie: Baby-und Kinderausstattung
Produkt: Kinderwagen
Beschreibung: Kombi-Kinderwagen mit tragbarem Kinderbett und Zubehör, Tasche am Griff, Einkaufskorb und Regenschutz
Meldendes Land: Tschechien
Herkunftsland: Polen
Marke: Tako
Typ / Artikel-Nr.: 2009088423
EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Verkaufsverbot durch die Behörden
Art der Gefährdung: Verletzung und Chemisch
 

Das Produkt stellt ein Risiko von Verletzungen aufgrund der unzureichenden Haltefunktion der Seite des tragbaren Kinderbettes. Somit besteht die Gefahr, dass das Baby herausfallen könnte.

Darüber hinaus stellt das Produkt ein chemisches Risiko, weil die schwarzen Kunststoffummantelungen  des Griffs 34,7% Gew. Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) enthält

Entspricht nicht : der Europäischen Norm EN 1466
  Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Spielzeug in den Mund von Kindern gelegt werden kann


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009-2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.


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