Von diesem Haarglättungsmittel von Coppola geht eine ernsthafte Gesundheitsgefahr aus, auch wenn es entsprechend den Packungsanweisungen genutzt wird. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
Lesen Sie hierzu auch:
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät Verbrauchern und Frisören vom Gebrauch ab
Neuartige Haarglättungsmittel mit verbotenem Formaldehyd stellen ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar
Rapex Wochenmeldung vom 17.12.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Weitere Informationen Rapex Nummer: 19 1865/10 Kategorie: Kosmetik Produkt: Haarbehandlung – Keratin Komplex Smoothing-Therapie, natürliche Keratin Glättungsbehandlung – blondes Haar Beschreibung: 1. Verpackung – Kunststoff-Flasche mit Schraubverschluss. Aussehen – weiße zähe Flüssigkeit. Kokosduft
2. Verpackung – Kunststoff-Flasche mit Schraubverschluss. Aussehen – hellbraune viskose Flüssigkeit. Kokosduft
3. Verpackung – weiße Plastikflasche mit Schraubverschluss, bedruckt, kein Umkarton. Aussehen – trübe, milchige Gel. Konsistenz: halbflüssig. Kokosduft
Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: Vereinigte Staaten von Amerika Marke: Coppola Typ / Artikel-Nr.: 1. Batch # 0005BT, LOT # 02 1710
2. Batch # 0011BT, LOT 07 1210
3. Batch # 0003BT, LOT # 11 1209
EAN-Nummer: unbekannt Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Importeur Art der Gefährdung: Chemisch Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil es ein hohes Maß an freiem Formaldehyd (1,7%, 1,7% und 2%, während die zulässige Grenze von 0,2% ist) enthält
Entspricht nicht : der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
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Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009-2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
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