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EU-Spielzeugrichtlinie: Höhere Sicherheitsstandards für Kinderspielzeug erforderlich

Ob verbotene Azofarbstoffe, Weichmacher oder eine überhöhte Schwermetallabgabe – immer wieder wurden in den letzten Jahren bei Spielzeug stoffliche Mängel beanstandet, die für Kinder das Risiko gesundheitlicher Schäden bergen. Damit höhere Sicherheitsstandards für Kinderspielzeug gelten, macht sich das Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat aktiv für eine Anpassung der EU-Spielzeugrichtlinie stark.

Am Freitag wird der Bundesrat über die Anträge für eine strengere Regelung in der EU-Spielzeugrichtlinie abstimmen. In der neuen EU-Spielzeugrichtlinie ist unter anderem festgelegt, dass für die nicht speziell geregelten Stoffe die allgemeinen Vorschriften des Chemikalienrechts gelten. Dort sind die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern jedoch nicht immer ausreichend berücksichtigt.

Verbraucherschutzministerin Conrad erklärte: „Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Kindern muss Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen haben. Deshalb setzten wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass EU-Vorgaben nicht hinter dem technisch Möglichen zurückbleiben und die Vorschriften für das Inverkehrbringen von Kinderspielzeug verschärft werden. Mit Blick auf das besondere Schutzbedürfnis von Kindern gilt, dass die höheren Sicherheitsvorschriften kurzfristig erfolgen müssen.“

Damit eine Verbesserung des Schutzniveaus für Kinder erfolgen kann, fordert die Landesregierung folgende Anpassungen der EU-Richtlinie (2009/48/EG) über die Sicherheit von Spielzeug:

1.Es muss ein erheblich strengerer Grenzwert für CMR-Stoffe (CMR = krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend) im Spielzeug gelten. Ebenso fordern wir die Aufnahme eines Grenzwertes für Nickel in Metallspielzeug. CMR-Stoffe haben ein hohes Gefährdungspotential und sollten soweit wie möglich minimiert werden. Nickel ist der häufigste Auslöser für Kontaktallergien.

2.Außerdem ist ein generelles Verbot von allergenen Duftstoffen in Spielzeug erforderlich. Die Verwendung allergener Duftstoffe ist nicht notwendig und sollte daher ausnahmslos verboten werden.

3.Mode-Accessoires (vor allem Kinderschmuck) sollten unter die Spielzeug-Richtlinie fallen, denn Kinder können Schmuckstücke oder Teile davon verschlucken. Da z.B. teilweise Blei im Modeschmuck verwendet wird, kann dies im Extremfall zu einer Bleivergiftung führen.

Die Fachausschüsse des Bundesrates haben dieser Auffassung bereits zugestimmt. In der Entschließung des Bundesrates wird die Bundesregierung deswegen aufgefordert, bei der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug geändert wird. Der Bundesrat hatte bereits im Jahr 2008 auf die Verschlechterung des derzeitigen Schutzniveaus durch die neue EU-Spielzeugrichtlinie hingewiesen und die Bundesregierung gebeten, sich in den weiteren Beratungen des Richtlinienvorschlages für Verbesserungen einzusetzen.


Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon 0261 9149-0
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