Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Mit dieser Änderung des Schulgesetzes regeln wir vier Punkte im Sinne der Beteiligten. Das Arbeits- und Sozialverhalten von Schülerinnen und Schülern lässt sich nicht einfach in Ziffernoten pressen. Ebenso wenig lassen sich bei Viertklässlern verbindliche Prognosen über ihre künftigen Leistungen treffen. Wir geben den Kommunen mit der Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche einzuführen, wieder ein planerisches Instrument in die Hand und stärken die Mitbestimmungsrechte von Schülerinnen und Schülern sowie der Eltern in der Schulkonferenz.“
Zeugnisse und Schullaufbahnbescheinigungen weisen ab sofort keine Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten („Kopfnoten“) mehr aus. Diese Regelung gilt bereits für die Halbjahreszeugnisse des laufenden Schuljahres und auch für die Schullaufbahnbescheinigungen der Jahrgangsstufe 13. Auch künftig sind Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen und Schullaufbahnbescheinigungen möglich, wenn die Schulkonferenz vorher Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen aufgestellt hat.
Auch nach der Schulgesetzänderung sprechen die Grundschulen in der bisherigen Form mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung für die weiterführende Schule aus. Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern jedoch nicht mehr verbindlich. Das heißt, sie melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an. Bei der Aufnahmeentscheidung bleibt die Schulformempfehlung unberücksichtigt. Damit entfällt auch der Prognoseunterricht.
Mit dem geänderten Schulgesetz können Kommunen ab sofort wieder Schuleinzugsbereiche bilden, wenn sie es für sinnvoll halten. Die Bildung von Schuleinzugsbereichen setzt einen Ratsbeschluss der Kommune voraus und muss vor Beginn des Anmeldeverfahrens erfolgen.
Eine weitere Änderung stärkt die Rechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern durch eine veränderte Zusammensetzung der Schulkonferenz. Künftig sind Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer wieder zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz der weiterführenden Schule vertreten (Drittelparität). Diese Regelung tritt am 1. August 2011 und damit erst zum Schuljahr 2011/2012 in Kraft, so dass in dem laufenden Schuljahr 2010/2011 keine Neuwahlen durchgeführt werden müssen.
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