„Die Möglichkeit für Kinder- und Jugendärzte, Informationen an das zuständige Jugendamt auch ohne Zustimmung der Eltern weitergeben zu können, wenn Verdacht auf Misshandlung besteht, ist nicht ganz neu, denn wir sind bereits heute verpflichtet, bei begründetem Verdacht das Jugendamt zu informieren. Der BVKJ fordert aber, dass Ärztinnen und Ärzte auch bei vagem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung das Recht haben, sich untereinander und mit anderen Professionen, die die Kinder und ihre Familien gut kennen, informieren und austauschen dürfen, um einen vagen Verdacht zu entkräften oder doch zu erhärten“, so Dr. Wolfram Hartmann.
Der BVKJ sieht im verstärkten Einsatz von Familienhebammen, den das geplante Gesetz vorsieht, einen ersten Schritt in die richtige Richtung, verlangt aber, dass die Familienhebammen über eine ganz besondere Qualifikation verfügen und flächendeckend zur Verfügung stehen.
Aus Sicht des BVKJ muss wirksamer Kinderschutz vor allem in Vorbeugung bestehen. Dazu gehören zusätzliche verbindliche Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, auch über das Vorschulalter hinaus. Diese würden das Vorsorgenetz engmaschiger machen. Allerdings muss die Politik dann auch dafür sorgen, dass Kinder- und Jugendärzte in den Netzwerken für Frühe Hilfen mitarbeiten können. Ohne finanzielle Mittel geht dies nicht. Bisher wird diese wichtige sozialpädiatrische Tätigkeit nicht vergütet, ist aber extrem zeitaufwändig. Hier ist das Bundesgesundheitsministerium gefragt.
BERUFSVERBAND DER KINDER- UND JUGENDÄRZTE e. V.
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