Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute eine Datenbank veröffentlicht, in der über 200 Produkte mit Nano-Materialien aufgelistet sind. Mit der Datenbank will der Umweltverband auf eine fehlende Kennzeichnungspflicht für Nano-Produkte aufmerksam machen sowie zur Verbraucheraufklärung beitragen. Denn obwohl die Risiken für Gesundheit und Umwelt durch Nano-Partikel bisher nicht geklärt seien, kämen Nano-Partikel in Kosmetika, Lebensmittelverpackungen oder Textilien versteckt zum Einsatz. In der Datenbank befinden sich Artikel wie Zahnpasten, Wandfarben, Tierpflegemittel und Bettwäsche. Der BUND forderte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner auf, eine Melde- und Kennzeichnungspflicht für Nano-Produkte zu erlassen.
Jurek Vengels, BUND-Nano-Experte: „Während die Hersteller mit den angeblich tollen neuen Eigenschaften von Nano-Artikeln werben und auf diese Weise viel Geld verdienen wollen, wird den Verbrauchern das Recht vorenthalten, sich für oder gegen Nano-Produkte zu entscheiden. Die Risiken werden unterschlagen und es gibt keine Kennzeichnungspflicht. Mit der Nano-Produkt-Datenbank will der BUND mehr Transparenz schaffen. Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, sich für einen besseren Schutz der Verbraucher vor den Gefahren durch Nano-Materialien einzusetzen.“
Da Partikel in Nano-Größe häufig andere Eigenschaften aufweisen als größere Teilchen desselben Materials, fordert der BUND, sie einer speziellen Risikobewertung zu unterziehen. Laut BUND können einige Nano-Materialien aufgrund ihrer Winzigkeit giftig wirken und sogar die Blut-Hirn-Schranke überwinden. Die vom BUND veröffentlichte Datenbank beinhalte bisher nur einen Teil der marktgängigen Nano-Produkte, sagte Vengels. Die Verbraucherinnen und Verbraucher seien aufgerufen, Hinweise auf Nano-Materialien in Produkten des täglichen Bedarfs an den BUND weiterzugeben. Die Produkte würden dann in die BUND-Datenbank aufgenommen.
Vengels: „Auch in der Europäischen Union mahlen die Mühlen beim Verbraucherschutz langsam. So müssen erst ab 2013 Nano-haltige Kosmetika gekennzeichnet werden. Nach der Zustimmung des EU-Ministerrats muss nun das Parlament entscheiden, ob ab 2014 auch Lebensmittel mit Nano-Materialien gekennzeichnet werden müssen. Trotzdem kann die Bundesregierung mehr für den Schutz der Verbraucher vor Nano-Risiken tun. Sie kann beispielsweise eine umfassende nationale Meldepflicht für Nano-Produkte beschließen und die Produkte in einem Register veröffentlichen.“
Die BUND-Nanodatenbank sowie weitere Informationen zu den Chancen und Risiken der Nano-Technologie finden Sie im Internet unter: http://bund.net/nanodatenbank
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