Verletzungsgefahr bei Kettensägen von Kraftwelle

Diese Kettensägen von Kraftwelle bergen aufgrund fehlerhafter Kettenbremse und Bruchgefahr bei den Griffen eine hohe Verletzungsgefahr. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

 

Rapex Wochenmeldung vom 10.12.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 32 1827/10
Kategorie: Maschinen
Produkt: Kettensäge – 2500 W und KW 3500
Beschreibung: Kettensäge in einem Kunststoffkoffer 25cc, Schnittlänge: 20 cm, schwarz und rot (Typ 2500) oder grau und orange (Typ 3500).
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Marke: Kraftwelle
Typ / Artikel-Nr.: 2500 W und KW 3500
EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme vom Markt angeordnet durch die Behörden
Art der Gefährdung: Verletzungen
  Von diesen Produkten geht eine Verletzungsgefahr für unerfahrene Benutzer aus. Top-Kettensägen sind so ausgelegt dass sie von erfahrenen Benutzern single-handed verwendet werden können, wenn notwendig.  Der Verkauf an untrainierte nicht spezialisierten Personen ist nicht zulässig. Darüber hinaus haben die Kettenbremsen unzureichende Bremswirkung und die Griffe können brechen
Entspricht nicht : unbekannt
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

 

 

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