Verkaufsverbot für Bade- und Duschgel von Titillapapilla

Diese Bade- und Duschmittel könnten mit Lebensmitteln verwechselt werden und dadurch ernste Gesundheitsgefahren bedeuten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.


Rapex Wochenmeldung vom 10.12.2010

   

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 1 1795/10
Kategorie: Lebensmittelimitationen
Produkt: Dusch-und Badegel – Bagno Schiuma
Beschreibung:

Beschreibung: Plastikflasche (400 ml) mit Kunststoff-Schraubverschluss – viskose Flüssigkeit – Geruch: fruchtig – Erdbeere, Schokolade oder Karamell – Geschmack: unangenehm, aber nicht bitter

Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Italien
Marke: Titillapapilla
Typ / Artikel-Nr.:

1. Dusch-und Badegel, Walderdbeeren, EAN-Code: 8008860010735

2. Dusch-und Badegel, Karamell,EAN-Code: 8008860010988

3. Dusche und Bad-Gel, Schokolade, EAN-Code: 8008860010742

EAN-Nummer: s.O.
Art des Rückrufs / der Warnung: Verkaufsverbot von den Behörden
Art der Gefährdung: Chemisch
  Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil Verbraucher, und insbesondere kleine Kinder und ältere Menschen das betreffende Produkt aufgrund ihrer Form und Aussehen für ein Lebensmittel halten könnten und dieses folglich in den Mund nehmen und schlucken könnten. Aufgrund der zusammensetzung stellt dies ein ernstes Gesundheitsrisiko (toxische Pneumonie) dar
Entspricht nicht : der Richtlinie 87/357/EWG
   


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.