Verkaufsverbot für Bade- und Duschgel von Titillapapilla
Diese Bade- und Duschmittel könnten mit Lebensmitteln verwechselt werden und dadurch ernste Gesundheitsgefahren bedeuten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
Rapex Wochenmeldung vom 10.12.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010
Weitere Informationen Rapex Nummer: 1 1795/10 Kategorie: Lebensmittelimitationen Produkt: Dusch-und Badegel – Bagno Schiuma Beschreibung: Beschreibung: Plastikflasche (400 ml) mit Kunststoff-Schraubverschluss – viskose Flüssigkeit – Geruch: fruchtig – Erdbeere, Schokolade oder Karamell – Geschmack: unangenehm, aber nicht bitter
Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: Italien Marke: Titillapapilla Typ / Artikel-Nr.: 1. Dusch-und Badegel, Walderdbeeren, EAN-Code: 8008860010735
2. Dusch-und Badegel, Karamell,EAN-Code: 8008860010988
3. Dusche und Bad-Gel, Schokolade, EAN-Code: 8008860010742
EAN-Nummer: s.O. Art des Rückrufs / der Warnung: Verkaufsverbot von den Behörden Art der Gefährdung: Chemisch Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil Verbraucher, und insbesondere kleine Kinder und ältere Menschen das betreffende Produkt aufgrund ihrer Form und Aussehen für ein Lebensmittel halten könnten und dieses folglich in den Mund nehmen und schlucken könnten. Aufgrund der zusammensetzung stellt dies ein ernstes Gesundheitsrisiko (toxische Pneumonie) dar Entspricht nicht : der Richtlinie 87/357/EWG
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.