Schildkröte, Papagei und Co. gehören zu den Geschenken, die oft erst kurz vor Weihnachten beim Züchter, im Zoofachhandel, oder „mal eben“ im Internet geordert werden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) rät, beim Kauf lebender Tiere als Weihnachtsgeschenk für Kinder besonders kritisch zu sein, denn: Internationale Artenschutzbestimmungen stecken enge Grenzen – und die übertritt manch „Schildkröten-Käufer“, ohne es zu merken.

Bild "Kind mit Trachemys-Babys" - Fotografin:©LANUV/Claudia Brinkmann

Der Autofahrer aus Medebach im Sauerland staunte nicht schlecht, als er in der Nähe eines Ferienparks den Ölstand seines Autos kontrollieren wollte. Beim Öffnen der Motorhaube schaute ihn eine nordamerikanische Kornnatter an.Ein Reptilienexperte fing das Tier dann ein.

Ähnliche Meldungen über exotische Tiere häufen sich. Erst kürzlich wurde in Dortmund der Drahtzieher einer Schieberbande wegen des Verstoßes gegen das Arten- und Tierschutzgesetz angeklagt, weil er mit illegal importierten Tieren sowie geschützten Laubfröschen aus einem Naturschutzgebiet in Unna handelte.

Ob die Schildkröten, Geckos und Vogelspinnen wohl zu Heiligabend auf dem Gabentisch landen sollten? Vor dem Kauf exotischer Tiere sollte man die Herkunft kennen. „Viele Exemplare unterliegen der EU-Artenschutzverordnung, die auf dem Washingtoner Artenschutzabkommen („CITES“) basiert, und sind in Deutschland meldepflichtig“, betont Dr.Heinrich Bottermann, Präsident des LANUV.

Informationen zur Meldepflicht für international geschützte Arten wie z.B. Papageien, Landschildkröten, Eidechsen, Schlangen u.s.w. gibt der Kreis bzw. die Stadt und hier jeweils die sog. „Untere Landschaftsbehörde“.

Wer in einemsolchen Fall der Meldepflicht nicht nachkommt oder illegal eingeführte Tiere ohne Papiere erwirbt, muss damit rechnen, bestraft zu werden – keinesfalls kann er sich auf Unwissenheit berufen. Denn „der künftige Halter sollte ein Mindestmaß an Sachkunde erworben haben, sie ist gemäß Deutschem Tierschutzgesetz für Händler und Züchter sogar verbindlich vorgeschrieben“ so Dr. Heinrich Bottermann, Präsident des LANUV.

Und im Rahmen des Erwerbs dieser Sachkunde kommt niemand an den internationalen Artenschutzbestimmungen mit den Hinweisen auf „Meldepflicht“ und „Herkunfts-Nachweis-Pflicht“ vorbei. Das Lebensalter vieler „tierischer Geschenke“ wird zudem oft falsch eingeschätzt: Papageien können z.B. älter werden als der Beschenkte selbst. Sie brauchen viel Ansprache, Raum zum Fliegen und sollten nie einzeln gehalten werden. Mit zunehmendem Alter können diese Tiere aggressiv und laut werden.

Schlangen, Echsen und Kröten kommen in der Regel als Jungtiere ins Haus. Die „süßen Kleinen“ wachsen schnell und erfordern immer mehr Platz und Pflege. So kann eine junge Wasser- oder Landschildkröte, als 2 € – Stück großes Baby für kleines Geld gekauft, nach nur 5 Jahren über 20 cm groß sein und große (Freiland-) Terrarien mit viel Auslauf und aufwändiger Wasserreinigung benötigen. Und vor allem: sie können je nach Art 80 Jahre und älter werden. Solche Wildtiere werden nur begrenzt zahm, bestimmte Tiergruppen – wie z.B. Schlangen – werden nie „richtig zahm“. Bei exotischen Tieren ist zudem der Pflegeaufwand – z.B. hoher Stromverbrauch – zu berücksichtigen. Schließlich muss bei Krankheiten der Tierarzt aufgesucht und bezahlt werden – alles Kosten, an die man vor dem Kauf denken sollte.

Werden unliebsam gewordene Weihnachtsgeschenke dann nach Jahren einfach irgendwo in der Landschaft ausgesetzt, setzen sich die Probleme auf anderen Ebenen fort: Schlangen können unter ahnungslosen Mitmenschen Angst und Schrecken verbreiten: Wer weiß schon, ob eine unter der Motorhaube gefundene Schlange giftig ist oder nicht? Zum Andern können sie heimische Tierarten bedrohen.
All diese Hinweise sollen nicht den legalen Kauf und die verantwortungsvolle Haltung von Tieren madig machen: Mensch und Natur können sich durch die Beobachtung und Haltung vor allem von anspruchsvollen Haustieren, deren Haltung Know-how erfordert, näher kommen. Gerade Kinder lernen die Verhaltensweisen von Tieren schnell und spielerisch kennen und bauen eine Beziehung zu ihnen auf, die später in die so wichtige Wertschätzung von Natur mündet.

Um spätere Enttäuschung bei Kindern zu vermeiden sollten Christkind und Weihnachtsmann also daran denken, dass lebende Geschenke Übernahme von Verantwortung bedeuten, gesetzlichen Auflagen unterliegen, teils aufwändiger und lang anhaltender Pflege bedürfen, ggf. erhebliche Kosten verursachen, größer werden und lange, lange leben können. Wird das berücksichtigt, leuchten unterm Weihnachtsbaum nicht nur Kinderaugen, sondern auch die erwachsen gewordener Menschen – vielleicht sogar noch nach 5, 10 oder, je nach „Geschenk- Tier“, 50 Jahren.


Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
Telefon: +49 (0)2361 305-0
Internet: www.lanuv.nrw.de

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