Ernährung

Besser, größer, informativer?: Neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der EU

(aid) – Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich in Brüssel auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. Nun soll der Nährstoffgehalt bei allen Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben werden. Außerdem muss eine Mindestschriftgröße eingehalten und bei der Verwendung von Lebensmittel-Imitaten ein entsprechender Hinweis angebracht werden. Die vierzehn Hauptallergene müssen künftig auch bei loser Ware gekennzeichnet werden.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner wertete die neue Verordnung als deutliche Verbesserung für die Kaufentscheidungen der Verbraucher. Die Reaktionen der Lebensmittelindustrie fielen erwartungsgemäß deutlich anders aus, als die von Verbraucherorganisationen. Während der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) e.V. in dem Beschluss eine Anerkennung für seine Informationsbemühungen sah, halten zum Beispiel „die Essensretter“ von foodwatch ihn für eine schallende Ohrfeige für den Verbraucher.

Fast alle in Deutschland sind aber unzufrieden mit den ebenfalls beschlossenen Regeln für eine Kennzeichnung regionaler Produkte. „Verbraucher interessieren sich weniger dafür, wo ein Stück Fleisch verpackt wurde, sondern wollen wissen, wo das Tier gelebt hat“, meinte Aigner, während das dem BLL nun wieder deutlich zu kompliziert erscheint. Auch die Angaben zu Imitaten wie „Analog-Käse“ gehen Aigner nicht weit genug. Vorgeschrieben ist nur eine Kennzeichnung „in der Nähe der Verkehrsbezeichnung“; dies müsse aber auf der Vorderseite der Verpackung stehen.

Ob die beschlossene Mindestschriftgröße von 1,2 Millimeter ausreicht, um nicht weiter mit einer Lupe auf Informationssuche gehen zu müssen, darf bezweifelt werden. Auch ist fraglich, ob der Beschluss, technologisch erzeugte Nanopartikel zu kennzeichnen hilfreich ist, bevor man sich international überhaupt auf die Definition der Größe von Nanopartikeln geeinigt hat.

Es bleiben also noch einige Fragezeichen. Zudem muss die Verordnung nun zur abschließenden Beratung noch ins europäische Parlament.

Britta Klein, www.aid.de

 
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