Kindersicherheit

Alle Jahre wieder – Produktsicherheit auf Weihnachtsmärkten

Köln, den 06.12.2010 | Regierungspräsidentin Gisela Walsken informierte heute über die diesjährigen Produktkontrollen auf Weihnachtsmärkten. Seit dem 18. November wurden bereits auf 20 Weihnachtsmärkten im Regierungsbezirk die angebotenen Produkte überprüft.

Dabei wurden auf fünf Märkten Produkte vorgefunden, die nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) entsprechen. Dies waren verschiedene Spielzeuge mit Verletzungsgefahr, unzureichend gesicherte Kinderleuchten und mangelhafte Öllampen (siehe Anlage). Auf Grund der Mängel mussten die Artikel sofort von den Händlern aus dem Verkauf genommen werden. Die für die Hersteller und Importeure zuständigen Behörden wurden via ICSMS („the internet-supported Information and Communication System for the pan-European Market Surveillance of technical products“) informiert, damit sie die weiteren Maßnahmen veranlassen.

Im Vergleich zu den Weihnachtsmärkten der letzten Jahre hat sich die Anzahl der mangelhaften Produkte halbiert. Trotz dieser erfreulichen Tendenz wurden jedoch auf einem Viertel der überprüften Weihnachtsmärkte mangelhafte Produkte angeboten. Die Bezirksregierung Köln wird daher auch nächstes Jahr wieder entsprechende Kontrollen durchführen, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Kinder, vor gefährlichen Produkten geschützt werden und die Hersteller und Importeure ihrer Verantwortung gerecht werden.


Mangelhafte Spielzeuge für Kinder unter 3 Jahren

Schnecke und Maus mit verschluckbaren Kleinteilen (DIN EN 71-1 5.1); Erstickungsgefahr

Ente mit einer Schnur, die ca. 38 cm zu lang ist (DIN EN 71-1 5.4); Strangulationsgefahr


Mangelhaftes Blechspielzeug

Ente mit scharfen Kanten (DIN EN 71-1 4.7); Gefahr einer Schnittverletzung

Ente mit scharfen Kanten (DIN EN 71-1 4.7); Gefahr einer Schnittverletzung


Negativ- und Positivbeispiel einer Leuchte für Kinder

Kinderleuchte mit 230 V Netzanschluss ohne Transformator (DIN EN 60598-2-10 10.6); Stromschlaggefahr

Kinderleuchte mit LED und Batterie; Positivbeispiel


 Mangelhafte Öllampen

Öllampen ohne Dochtschutz, Bajonettverschluss und Dichtung (DIN EN 14059 4.5, 4.6, 4.7); Gefahr einer chemischen Lungenentzündung durch das Lampenöl

Öllampen ohne Dochtschutz, Bajonettverschluss und Dichtung (DIN EN 14059 4.5, 4.6, 4.7); Gefahr einer chemischen Lungenentzündung durch das Lampenöl




Bezirksregierung Köln

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