Rückruf: Elektrofahrräder von Pegasus
Die Gefahr des Rahmenbruchs gefährdet bei diesen Elektrofahrrädern von Pegasus vornehmlich die ältere Klientel. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
Rapex Wochenmeldung vom 26.11.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010
Weitere Informationen Rapex Nummer: 16 1746/10 Kategorie: Hobby / Sportgeräte Produkt: Elektrische Fahrräder – Electra, E-Bike, E-Swing Beschreibung: Die betroffenen elektrischen Fahrräder wurden 2006, 2007 und 2008 hergestellt. Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: Vietnam Marke: Pegasus Typ / Artikel-Nr.: Typ / Anzahl der Modell:
Electra 1,
Electra 2,
E-Bike-Li-Tec 1,
E-Bike 1,
E-Bike 2,
E-Swing (mit 28-Zoll-Räder).
EAN-Nummer: unbekannt Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Hersteller Art der Gefährdung: Chemisch Es besteht Verletzungsgefahr, weil das Hauptrohr des Fahrradrahmens brechen kann, wodurch der Fahrer fallen kann
Unfälle mit Personenschaden / Sachschaden gemeldet
Entspricht nicht : unbekannt
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.