Elektrische Lichterketten und Leuchtdekorationen haben in der Adventszeit Hochkonjunktur. Doch vielfach finden sich in den Geschäften billige Artikel minderer Qualität, die in vielen Fällen auch noch gefährlich werden können. Das zeigen Testkäufe der Fachleute von TÜV Rheinland in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Italien und Ungarn. Sie kauften Mitte November 2010 insgesamt 97 Lichterketten zum Preis bis zu 10 Euro und überprüften sie in eigenen Laboren in Budapest, Köln und Mailand. Messlatte waren dabei nur die rechtlichen Mindestvorgaben nach der Prüfnorm EN 60598-2-20 für den Verkauf innerhalb der Europäischen Union. Das Ergebnis: Von den 97 Produkten sind 51 nicht verkehrsfähig. Das heißt, sie dürften nicht verkauft werden. Von den 27 in Deutschland gekauften Leuchtdekorationen waren 10 nicht verkehrsfähig.
Die am häufigsten festgestellten Mängel an den Leuchtdekorationen sind falsche oder fehlende Sicherheitshinweise auf den Verpackungen (31 geprüften Produkte), sowie Sicherheitsmängel durch Konstruktionsfehler oder minderwertige Materialien bei 33 Produkten im Test. Fehlende Sicherheitshinweise können gravierende Folgen haben, beispielsweise wenn nicht erkennbar ist, dass Lichterketten nur in Innenräumen verwendet werden dürfen oder dass defekte Lampen sofort ausgetauscht werden müssen.
Keine große Rolle spielte bei dem Test, in welchen Ländern die Produkte gekauft wurden. So fielen in den Niederlanden 10 von 16 durch – alle gekauft in Grenzstädten zu Deutschland –, in Frankreich 9 von 19 Produkten und in Ungarn 7 von 13. Am schlechtesten schnitt die Lichterketten ab, die in Italien verkauft wurden: von den 22 Lichterketten im Test dürfen 15 innerhalb der EU eigentlich nicht vertrieben werden.
Käufer sollten generell nur aus Quellen kaufen, die sie kennen, und zudem auf Beschriftungen in der Landessprache achten. Auch das Prüfzeichen einer unabhängigen Prüforganisation gibt Hinweise darauf, dass der Hersteller auf Qualität Wert legt. Das CE-Zeichen muss generell ebenfalls aufgebracht sein, besagt aber nur, dass der Hersteller selbst versichert, alle Vorgaben der Europäischen Union einzuhalten. Es muss also keine unabhängige Produktprüfung stattgefunden haben. Lichterketten verfügen ferner im Idealfall über einen Transformator, denn der reduziert die gefährliche Steckdosenspannung. Auch sollten stets Ersatzlampen verfügbar sein. Wer den elektrischen Weihnachtsschmuck an der Fassade oder im Garten nutzt, sollte nur Produkte mit dem Kürzel IP 44 verwenden. Die so gekennzeichneten Produkte müssen wetterbeständig sein und können auch draußen eingesetzt werden. Zusätzliche Sicherheit bieten Spritzwasser geschützte Verlängerungskabel.
Für die Sicherheitstests bei TÜV Rheinland wurden die elektrischen Lichterketten Kontrollen nach der EU-weit gültigen Prüfnorm EN 60598-2-20 unterzogen. Diese Norm legt Mindestanforderungen an Lichterketten fest. Kontrolliert werden die elektrische, mechanische und thermische Sicherheit sowie Verpackung und Sicherheitshinweise. Sicherheitshinweise müssen in der jeweiligen Landessprache verfasst sein und der Inverkehrbringer muss benannt sein. Hinzu kommen eine gründliche Sichtprüfung und die Kontrolle von Steckern, Lampen und Leitungen. Zu den mechanischen Kontrollen der Sicherheit gehören Zug- und Drehprüfungen, darüber hinaus werden die Konstruktion und auch Materialien – insbesondere Kunststoff, der wärmebeständig sein muss – überprüft. Es folgt die Simulation typischer Fehlerzustände, wie der Ausfall von Lampen. Hierbei wird insbesondere die Hitzeentwicklung kontrolliert.
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Tel. 0221 / 806 – 0
www.tuv.com
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