Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss nun die Bundesregierung den Beschlüssen des Bundesrats zustimmen.
foodwatch hatte 2008 erstmalig Daten zur Uranbelastung von Trinkwasser veröffentlicht. Dabei lag jeder achte Wert im kritischen Bereich über 2 Mikrogramm Uran pro Liter. Das Schwermetall Uran kann aufgrund seiner chemischen Giftigkeit schwere Gesundheitsfolgen wie Nierenschädigungen verursachen. Uran gelangt auf natürlichem Wege ins Wasser, wenn das Wasser durch uranhaltige Gesteinsschichten fließt. Für Mineralwasser gibt es nach wie vor keinen allgemeingültigen Uran-Grenzwert. Lediglich für Mineralwasser, das als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ beworben wird, gilt der Höchstgehalt von 2 Mikrogramm Uran pro Liter.
foodwatch e. v.
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