Alle 20 Sekunden wird in Deutschland ein Kind mit einer Unfallverletzung zum Arzt gebracht. Rund 200.000 Unfälle im Jahr erleiden Kinder unter sechs Jahren zu Hause – Kinderunfälle passieren öfter als man denkt. An der Hälfte der Unfälle sind Produkte beteiligt: Schlechte, schadhafte oder gefährliche Produkte wie kleinteiliges Spielzeug oder Kindermöbel bringen die Kinder in Gefahr. „Produkte, die speziell für Kinder gemacht sind, sollen sicher sein – wünschen sich die Eltern. Doch Meldungen über Rückrufaktionen von Spielzeug oder eigene Erfahrungen mit mangelhaften Produkten verunsichern Mütter und Väter zunehmend“, stellt Martina Abel, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder in Bonn, fest.
Die ab Juli 2011 geltende EU-Spielzeugrichtlinie zeigt erste positive Ansätze, rechtlich festzulegen, was genau verboten werden soll.
Einige Beispiele:
Hersteller müssen ausreichende Gefahrenhinweise deutlich erkennbar anbringen.
Für Kleinteile, die verschluckt werden können, gelten strengere Vorschriften genauso wie für die Kombinationen von Lebensmitteln und Spielzeug.
Importeure sollen bald mehr Verantwortung für die Sicherheit des von ihnen eingeführten Spielzeugs übernehmen.
Krebserregende, erbgutgefährdende oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe) sowie 55 allergene Duftstoffe sind zukünftig untersagt.
Es gelten ab dann niedrigere Grenzwerte für gefährliche Stoffe wie Blei und Quecksilber.
In Deutschland besteht mittlerweile Einigkeit darüber, dass noch strengere Regelungen für weitere gefährliche Chemikalien erforderlich sind. Ob dies in der EU durchgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten. Eine ebenso wichtige Frage ist es, ob die Produkte auch besser überwacht und empfindliche Strafen für Hersteller, Importeure und Händler eingeführt werden, wenn Richtlinien nicht beachtet werden.
Bis dahin können Eltern sich eigentlich nur selbst helfen, indem sie gefährliches Spielzeug im Internet melden und beim Einkauf einige Regeln beachten. Das Informationssystem der Europäischen Marktüberwachungsbehörden ICSMS (Information and Communication System for the European Market Surveillance of products) mit der Webadresse www.icsms.org sammelt die Hinweise der Verbraucher über gefährliche Produkte. Die zuständigen Behörden gehen diesem Hinweis nach und überprüfen die Artikel – so werden auch Rückrufaktionen von Behördenseite veranlasst.
Damit sicheres Kinderspielzeug auf den Gabentisch 2010 gelangt, helfen einige Verbraucherhinweise:
Lassen Sie sich vom Fachmann beraten und die Anwendung des Produktes zeigen.
Wählen Sie vorsichtig aus. Hinterfragen Sie Werbeaussagen auf ihre Richtigkeit.
Schaffen Sie sich einen Überblick über Produkte verschiedener Anbieter.Lassen Sie sich nicht alleine durch den Preis verleiten; Vorsicht bei „Preisknüllern“.
Nehmen Sie das Produkt in die Hand, riechen Sie daran und überlegen Sie genau, ob es zu ihrem Kind passt.
Überprüfen Sie Produkte stets auf vollständige Hersteller- oder Importeurangaben.
Achten Sie auf
scharfe Ecken und Kanten
Quetschstellen
Stabilität und robustes Material
ablösbare Kleinteile
unangenehme strenge Gerüche oder DuftstoffeVerlassen Sie sich niemals auf die 100-prozentige Sicherheit eines Produktes.
Benutzen Sie ein Produkt ausschließlich für den Zweck, für den es hergestellt wurde.
Lesen Sie sich die Gebrauchsanleitung des Herstellers genau durch, sie sollte in Deutsch verfasst sein. Die darin enthaltenen Informationen sollten unbedingt beachtet werden.
Nehmen Sie die Sicherheits- und Warnhinweise unbedingt ernst.
Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V., Bonn, ist ein bundesweit tätiger Verein. Die BAG informiert durch Veröffentlichungen auf ihrer Webseite www.kindersicherheit.de und in ihrem Internetforum www.elternforum-kindersicherheit.de über Kinderunfälle und deren Verhütung und gibt zahlreiche Broschüren zur Kindersicherheit heraus
Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V.
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53123 Bonn
Tel. (0228) 688 34-0
Eltern-Hotline 688 34-34
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