Dieser Schal von Ahmaddy enthält Benzidin. Benzidin ist ein Derivat des Biphenyls. Es ist ein für den Menschen sicher krebserzeugender Stoff. Nach Kontakt mit diesem Stoff entwickeln sich nach einer oft mehrjährigen Latenzzeit Blasentumore. Benzidin kann leicht durch die Haut, aber auch durch Einatmen von Dampf oder Staub aufgenommen werden. Benzidin wirkt blutschädigend und schwächend auf das Knochenmark. Nach langjähriger Exposition kann es zu Methämoglobinbildung und Anämie kommen. Gehäuft treten Blasen- und Urothelkarzinome auf (wikipedia). Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
Rapex Wochenmeldung vom 26.11.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010
Weitere Informationen Rapex Nummer: 1 1731/10 Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel Produkt: Schal – AHMADDY Seiden-Schal-Samt (AHMADDY Seidentuch) Beschreibung: Violett / Grün / Braun Seidentuch, 200 cm lang und 40 cm breit, mit Rüschen an den Rändern Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: Indien Marke: AHMADDY Typ / Artikel-Nr.: P-104-8 EAN-Nummer: unbekannt Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Importeur Art der Gefährdung: Chemisch Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil der grüne Gewebefaden 130 mg / kg der krebserzeugenden Amin Benzidin enthält Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
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Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
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