Categories: Rückrufe Kosmetik

Rückruf: Henna-Set (schwarz) von Gökçehan

Dieses Henna-Set enthält  p-Phenylendiamin, dies wird zu den Allergenen gezählt, da es bei Hautkontakt zu Reizungen und zur Sensibilisierung führen kann. Ferner wird diese Chemikalie auch als Fixiermittel bei Henna-Tattoos in einigen Urlaubsorten verwendet. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.


Rapex Wochenmeldung vom 26.11.2010

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 2 1732/10
Kategorie: Kosmetik
Produkt: Natürliches Henna Set – Dogul Kina Seti
Beschreibung: Grünes-Pulver, Schwarzes Pulver und Mischung aus getrockneten Pflanzenteilen in Cellophan-Beuteln in einer bedruckten Schachtel
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Türkei
Marke: Gökçehan
Typ / Artikel-Nr.: 2122/10, schwarz, Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2010
EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Importeur
Art der Gefährdung: Chemisch
  Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil weil das schwarze Pulver 29,9% p-Phenylendiamin (maximal zulässige Höhe: 6%) enthält.
Entspricht nicht : der Richtlinie 76/768/EWG
   


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.



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