Verbotene Weichmacher in Tierfiguren von Dausini
Diese Spielfiguren sind nicht nur Tiere, sondern haben auch tierisch Verbotene Weichmacher in sich. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
Rapex Wochenmeldung vom 19.11.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010
Weitere Informationen Rapex Nummer: 9 1697/10 Kategorie: Spielzeug Produkt: Spiel-Set mit Kunststoff Tieren – Die Welt der Tiere Beschreibung: Spiel-Set bestehend aus einer Anzahl von Tieren in verschiedenen Farben. Material: Kunststoff. Verpackung aus durchsichtigem Plastik mit einem roten Deckel und Boden aus grünem Gewebe Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: China Marke: Dausini Typ / Artikel-Nr.: unbekannt EAN-Nummer: 8787247897960 Art des Rückrufs / der Warnung: Import von den Zollbehörden zurückgewiesen und freiwillige Zerstörung der Produkte durch den Importeur Art der Gefährdung: Chemisch Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, da es 6,5% Gew. Dibutylphthalat (DBP) enthält
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Spielzeug in den Mund von Kindern gelegt werden kann
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.