Rückrufe Spielzeug

Rückruf: Baby-Spielzeug Raupe von Heimess

Leicht lösbare, verschluckbare Kleinteile sind bei der Baby-Spielzeug Raupe zu beanstanden. Sollten sie dieses Produkt besitzen, bitte nicht mehr nutzen! Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

Rapex Wochenmeldung vom 19.11.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 3 1691/10
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Baby-Spielzeug Raupe
Beschreibung: Das Holzspielzeug kann aufgehängt werden, bestehend aus mehreren unterschiedlich geformten Holzstücken (einige bemalt) und eine Glocke an einer roten Schnur, mit einem Holz / Metall / Kunststoff-Clip. Gesamtlänge: ca. 26 cm Gewicht: 76 g. Funktion: Baby’s Spielzeug
Meldendes Land: Österreich
Herkunftsland: Deutschland
Marke: Heimess
Typ / Artikel-Nr.: Unbekannt
EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern
Art der Gefährdung: Ersticken
 

Es besteht Erstickungsgefahr, weil das Produkt kleine Teile, die leicht gelöst werden können und verschluckt werden könnten,  enthält

Entspricht nicht : Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71
 



Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.



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