Warme Stiefel für draußen, bequeme Latschen für daheim: Viele kaufen jetzt neue Schuhe für den Herbst und den Winter. Es besteht allerdings die Gefahr, dass in einigen „Tretern“ gesundheitsschädliche Substanzen stecken können. Hohe Preise garantieren nicht automatisch einwandfreie Ware – aber Billigprodukte fallen bei den Untersuchungen im Landesuntersuchungsamt (LUA) häufiger auf.
Zum Beispiel durch den Schimmelschutz mit der Substanz Dimethylfumarat (DMF). Das Biozid ist seit Mai 2009 in der EU verboten, weil Verbraucherinnen und Verbraucher mit zum Teil heftigen allergischen Ausschlägen auf die Substanz reagierten. Schuhe mit dieser Substanz dürfen seither in der EU nicht mehr in den Handel gebracht werden.
Insgesamt 163 Paar Schuhe hat das LUA in den letzten beiden Jahren auf die Substanz untersucht. Trotz des DMF-Verbots fielen 16 Paar Schuhe auf, weil sie mit der Substanz belastet waren. Die Schuhe wurden vom Markt genommen und andere Überwachungsbehörden über das europaweite Schnellwarnsystem RAPEX informiert.
Außerhalb Europas wird DMF immer noch eingesetzt, um Leder gegen Schimmelpilze zu schützen – vor allem, wenn die Schuhe beim Transport oder bei der Lagerung Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Die kleinen weißen Beutelchen, die meist nur ein unschädliches Trocknungsmittel enthalten, werden zusätzlich mit Dimethylfumarat versetzt. Die Substanz dringt durch Verdunstung in den Schuh ein, imprägniert ihn und beugt so der Schimmelbildung vor.
DMF kann man weder riechen noch sehen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben daher keine Möglichkeit, DMF-belastete Schuhe vor dem Kauf zu erkennen.
PAK: Bedenkliche Substanzen werden in Gummisohlen „entsorgt“
Im Gegensatz zum unauffälligen DMF können Verbraucherinnen und Verbraucher eine andere gefährliche Substanz einfach erkennen: Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) verraten sich durch einen intensiven Geruch nach Teer und Mottenkugeln. PAK sind krebserregend. Sie sind in Weichmacherölen und Rußen enthalten und werden Gummi oder Kunststoff zugesetzt, um diese Materialien griffig zu machen oder schwarz zu färben. Schuhe, die nach Teer stinken, sollten erst gar nicht gekauft werden. Das LUA hat in den letzten beiden Jahren 47 Paar Schuhe auf PAK untersucht. Davon enthielten 7 Paar Schuhe bedenkliche Mengen an diesen Substanzen.
Für die potentiell gesundheitsschädlichen PAK gibt es derzeit keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte. Werden Sie in Bedarfsgegenständen wie Spielzeug, Kleidung oder Werkzeuggriffen nachgewiesen, können sie von den Überwachungsbehörden bislang nicht aus dem Handel genommen werden.
Die Biolife-Pantoletten wurden aber trotz des fehlenden Grenzwertes für PAK aus den Regalen verbannt: Sie enthielten nämlich auch das verbotene DMF.
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz
Telefon 0261 9149-0
www.lua.rlp.de
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