Rückwärts gerichtete Kinderrückhaltesysteme, besser bekannt als Babyschalen, dürfen im Auto nur dann auf dem Vordersitz montiert werden, wenn zuvor der Beifahrer-Airbag deaktiviert wurde. Daran erinnert die „Apotheken Umschau“. Wie dies beim jeweiligen Fahrzeugtyp gemacht wird, steht in der Bedienungsanleitung oder kann in der Vertragswerkstatt erfragt werden. Grundsätzlich, so der ADAC, seien Kinder auf den hinteren Sitzen sicherer aufgehoben.
Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 10/2010 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle:
Wort & Bild Verlag
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