Rückruf: Rosafarbene Clogs von Hats

Diese rosa Clogs können starke Auswirkungen auf ihre Gesundheit haben. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

 

Rapex Wochenmeldung vom 22.10.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 9 – 1552/10
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Clogs
Beschreibung: rosa Clogs mit rosa Verzierungen, ohne Fersenriemen, aus Kunststoff / Größe 38, in transparenter, in farbloser Plastiktüte verpackt / Kennzeichnung
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Marke: Hats
Typ / Artikel-Nr.: Modell: L-10042-X
EAN-Nummer: 4047445002417
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern
Art der Gefährdung: Chemisch
  Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil es Acetophenon enthält + 93 mg / kg Kunststoff und 2-Phenyl-2-propanol in einer Höhe von 1723 + 45 mg / kg Kunststoff als flüchtige Substanzen im Kunststoff. Beide Substanzen sind sind vom BfR als gesundheitsschädlich eingestuft. Sie können allergische Reaktionen auslösen und zu Dermatitis bei längerem Kontakt mit der Haut führen. Einatmen der Dämpfe kann Kopfschmerzen oder Übelkeit auslösen und in konzentrierter Form kann eine quasi-narkotische Wirkung und Vergiftungen eintreten
Entspricht nicht :  
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.