„Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert schon seit Langem ein Verbot dieser Produkte in der EU“, betont der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Dr. med. Wolfram Hartmann,. „Mit Lauflernhilfen geraten Kinder in Sekundenschnelle in gefährliche Bereiche wie Herd oder Treppenabgänge“, warnt Dr. Hartmann. Entgegen den Erwartungen von Eltern und Großeltern hindern so genannte „Babywalker“ Kleinkinder bei der Entwicklung ihrer eigenen Kräfte und motorischen Fähigkeiten.
Die ECSA und ANEC haben ein gemeinsames Positionspapier mit Hintergrundinformationen herausgegeben, das sich mit dem Verletzungsrisiko durch Lauflernhilfen befasst. Darin sprechen sie sich gegen die Verbreitung von Lauflernhilfen aus und empfehlen Verantwortlichen, über ein Verbot nachzudenken. Ihre Begründung: Lauflernhilfen verursachen nach wie vor ungewöhnlich viele Unfälle bei Kleinkindern und Säuglingen. In der ECSA und ANEC sind insgesamt Experten von über 30 EU-Ländern vertreten.
Daten aus neun europäischen Ländern von 2002 bis 2007 zeigen, dass über 90% der Verletzungen mit den Lauflernhilfen den Kopf betreffen, über 30% zu Gehirntraumen und 35% zu knöchernen Verletzungen des Schädels führen. Österreichische Krankenhausakten dokumentierten pro Woche mindestens eine schwere Verletzung durch Lauflernhilfen, wie Schädelfraktur oder Gehirnerschütterung. Auch aus Deutschland sind ähnliche Daten bekannt. Untersuchungen aus Wales wiesen für 25% der kleinen Kinder, die mit Verbrennungen und Verbrühungen ins Krankenhaus mussten, Lauflernhilfen als Unfallursache nach.
„Auch wenn durch neue Vorschriften das Umkippen der Geräte erschwert wird, verhindert dies nicht Verbrühungen, Verbrennungen und Treppenstürze. Selbst Warnhinweise und Anweisungen für Erwachsene schützen die Kinder nicht. Sicher ist nur der Verzicht auf das Gerät, denn diese Spielgeräte sind gefährlich und überflüssig. Laufen lernt ein Kind wesentlich besser anders “, so Dr. Hartmann. Auch Experten aus den USA, Irak, Australien und Neuseeland befürworten ein Verbot. Allein Kanada hat dies bereits umgesetzt. Missachtung wird dort mit empfindlichen Geldstrafen und bis zu einem halben Jahr Gefängnis bestraft.
Quellen: The European Child Safety Alliance and ANEC
BERUFSVERBAND DER KINDER- UND JUGENDÄRZTE e. V.
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