Weichmacher in Babyschuhen von NKD
Durch die enthaltenen Weichmacher sind diese Babyschuhe von NKD nichts für Babys Füße. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
Rapex Wochenmeldung vom 15.10.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010
Weitere Informationen Rapex Nummer: 12 – 1528/10 Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel Produkt: Babyschuhe Beschreibung: Ein Paar Babyschuhe, Größe 3-6 Monate, aus Textil- und Kunststoff-Materialien. Grundfarbe dunkelblau, mit weißen und blauen Streifen an den Zehen und um Knöchel und Ferse rote Naht, bestickte dekoratives rote und blaue Kreis-Motiv auf der Seite; Futter aus weißem Textilmaterial, Sohle aus weißem Textilmaterial mit weißem Kunststoff Vorsprünge, weiße und dunkelblaues Kunstleder Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: China Marke: NKD Typ / Artikel-Nr.: Artikel Nr.: 1542158 EAN-Nummer: unbekannt Art des Rückrufs / der Warnung: freiwilliger Verkaufsstop Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil das Kunstleder 23 Gew.% (Grenzwert: 0,1 Gew.%) Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) enthält
Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Spielzeug in den Mund von Kindern gelegt werden kann
Entspricht nicht : unbekannt
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
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Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.