Stromschlaggefahr bei Batterieladegerät von DS Power

Hier kann es schnell mal brutzeln. Bei dem Batterieladegerät von DS Power Automotive besteht Stromschlaggefahr. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.


Rapex Wochenmeldung vom 15.10.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 10 – 1526/10
Kategorie: Elektrogeräte
Produkt: Batterie-Ladegerät
Beschreibung: Eingang: AC 230-240V/50Hz Leistung: DC 12V 8,4 A Leistung: 144W, Ladestrom: max.12A, max. Ladespannung: 14,4 V, Kapazität: 40-160Ah
Meldendes Land: Ungarn
Herkunftsland: China
Marke: DS Power Automotive
Typ / Artikel-Nr.: BCJ-12A
EAN-Nummer: 5997882124854
Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme vom Markt angeordnet durch die Behörden
Art der Gefährdung: Stromschlag
 

Das Produkt stellt eine Gefahr eines elektrischen Schlags, weil:

Die interne Verkabelung und ihrer Isolierung könnte, indem sie in Kontakt mit scharfen Kanten des Transformators bekommt beschädigt werden;

Die Zugentlastung ist nicht ausreichend und das Kabel könnte unter Spannung stehenden Teile frei werden.

Entspricht nicht : der Low Voltage Directive (LVD) und der entsprechenden europäischen Norm EN 60335
   


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.



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