Stromschlaggefahr bei Batterieladegerät von DS Power
Hier kann es schnell mal brutzeln. Bei dem Batterieladegerät von DS Power Automotive besteht Stromschlaggefahr. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.
Rapex Wochenmeldung vom 15.10.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010
Weitere Informationen Rapex Nummer: 10 – 1526/10 Kategorie: Elektrogeräte Produkt: Batterie-Ladegerät Beschreibung: Eingang: AC 230-240V/50Hz Leistung: DC 12V 8,4 A Leistung: 144W, Ladestrom: max.12A, max. Ladespannung: 14,4 V, Kapazität: 40-160Ah Meldendes Land: Ungarn Herkunftsland: China Marke: DS Power Automotive Typ / Artikel-Nr.: BCJ-12A EAN-Nummer: 5997882124854 Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme vom Markt angeordnet durch die Behörden Art der Gefährdung: Stromschlag Das Produkt stellt eine Gefahr eines elektrischen Schlags, weil:
Die interne Verkabelung und ihrer Isolierung könnte, indem sie in Kontakt mit scharfen Kanten des Transformators bekommt beschädigt werden;
Die Zugentlastung ist nicht ausreichend und das Kabel könnte unter Spannung stehenden Teile frei werden.
Entspricht nicht : der Low Voltage Directive (LVD) und der entsprechenden europäischen Norm EN 60335
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.