Rückruf: Spielzeugpistole mit Darts – Gun Play Set
Gleich drei Gefahren auf einmal – Erstickungsgefahr, Verletzungsgefahr und verbotene Weichmacher – Diese Spielzeugpistole ist absolut nichts für Kinderhände. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung
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Rapex Wochenmeldung vom 15.10.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010
Weitere Informationen Rapex Nummer: 22 – 1538/10 Kategorie: Spielzeug Produkt: Spielzeugpistole – Gun Play Set Beschreibung: Set bestehend aus: 1 Kunststoff Pistole (schwarz) und 10 Geschosse aus Kunststoff (weiß) mit PVC-Sauger (rot) Meldendes Land: Österreich Herkunftsland: China Marke: unbekannt Typ / Artikel-Nr.: Art.-Nr. 10041089-001 und 8041 EAN-Nummer: unbekannt Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Lieferanten Art der Gefährdung: Ersticken, Verletzungen und Chemisch Das Produkt stellt eine Gefahr dar:
– Würgen, weil die Saugnäpfe leicht abgetrennt werden können, in den Mund genommen und in Folge, in der Kehle stecken bleiben könnten,
– Verletzungen, weil die kinetische Energie der Projektile zu hoch ist,
– Chemische Gefahren, da die Saugnäpfe 11,1% Gew. Dibutylphthalat (DBP) und 16,5 Gew.% Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) enthalten
Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Spielzeug in den Mund von Kindern gelegt werden kann
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71 und der REACH-Verordnung
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
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Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.