Familie & Erziehung

Bundeskinderschutzgesetz soll Frühe Hilfen für Kinder und Familien sicherstellen

Kinder müssen gesund und gewaltfrei aufwachsen können und vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt werden. Deshalb hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vor vier Jahren das Aktionsprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ gestartet. Mit Erfolg – wie die Ergebnisse der Arbeit des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) und der Modellprojekte in den Bundesländern zeigen, die am 13. und 14. Oktober auf dem Kongress „Von Anfang an. Gemeinsam.“ vorgestellt werden.

„Es ist beeindruckend, was in den Modellprojekten des Bundes zu den Frühen Hilfen geleistet wurde: Gut 2000 Familien haben wir in den vergangenen vier Jahren mit frühen Hilfsangeboten erreicht“, sagte Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder bei der heutigen Eröffnung des Kongresses. „Unsere Initiative hat gezeigt: Wir müssen den Familien so früh wie möglich Hilfsangebote machen. Der Staat darf nicht erst aktiv werden, wenn das Wohl des Kindes bereits gefährdet ist. Prävention und eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten vor Ort können Schlimmeres verhindern. Dafür ist es wichtig, dass alle an einem Strang ziehen: beispielsweise die Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Hebammen, Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und die Polizei. Die große Herausforderung wird nun darin bestehen, die wertvollen Ansätze Früher Hilfen deutschlandweit in die Praxis zu überführen. Deshalb werde ich noch in diesem Jahr ein neues Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg bringen.“

Im Rahmen seines Aktionsprogramms hat das BMFSFJ im Frühjahr 2007 das NZFH in gemeinsamer Trägerschaft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Deutschen Jugendinstituts (DJI) gegründet. Aufgabe des NZFH ist es, die Praxis dabei zu unterstützen, Familien mit Problemen frühzeitig zu erreichen und ihnen passende Hilfen anzubieten – möglichst schon ab der Schwangerschaft. Für die kommenden vier Jahre hat das BMFSFJ dem NZFH eine Weiterförderung in Höhe von acht Mio. Euro zugesagt.

Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, betont: „Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg Früher Hilfen ist, dass Jugendhilfe und Gesundheitsdienste heute viel besser systemübergreifend und vor allem verbindlich zusammenarbeiten, als dies noch vor vier Jahren der Fall war. Die Modellprojekte zeigen, dass Jugendämter, Schwangerschaftsberatungsstellen und Hebammen besonders gut kooperieren. Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen wir noch stärker die Voraussetzungen schaffen, dass sie an Netzwerken Früher Hilfen teilnehmen können.“

In allen Bundesländern wurden Modellprojekte durchgeführt und vom NZFH wissenschaftlich begleitet. Insgesamt 2.000 Familien nahmen an den Erhebungen teil. Die endgültige Auswertung wird 2011 abgeschlossen sein, doch schon heute zeichnen sich sichtbare Erfolge ab: So tragen Frühe Hilfen in einem Projekt dazu bei, dass Mütter weniger unter Depressionen leiden und sich weniger stressbelastet fühlen. In einem anderen Projekt verbessern Frühe Hilfen die Qualität der Mutter-Kind-Beziehung, indem sich zum Beispiel die Feinfühligkeit der Mütter im Umgang mit ihrem Säugling erhöht. In einem weiteren Modellprojekt zeigt sich, dass Frühe Hilfen Kinder insbesondere hinsichtlich ihrer sozialen und kognitiven Entwicklung unterstützen.

Die Kommunen haben ebenfalls die Erfahrung gemacht, dass Frühe Hilfen einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung leisten. Mindestens jede zweite Kommune in Deutschland ist im Bereich Frühe Hilfen aktiv. Das geht aus einer Befragung von über 950 Jugend- und Gesundheitsämtern in Deutschland hervor, die das NZFH zu Kooperationsformen im Bereich Früher Hilfen durchführte. Ein weiteres Ergebnis dieser bundesweiten Bestandsaufnahme ist, dass fast alle der befragten Ämter (98 Prozent) angeben, dass der Ausbau Früher Hilfen zu einer verbesserten Früherkennung von Problemlagen in Familien führt.

Für manche Familien ist die Begleitung und Unterstützung durch eine sozialpädagogische Familienhilfe die geeignete Hilfeform. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes gewährten Jugendämter im Jahr 2008 für mehr als 17.000 Kinder im Alter von 0-3 Jahren diese Form der Hilfe (neu begonnene Hilfen). Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um fast einem Viertel (23 Prozent). Die Steigerung spricht gleichermaßen für einen erhöhten Unterstützungsbedarf der Familien sowie für eine gestiegene Bereitschaft, diese Hilfen auch in Anspruch zu nehmen.

Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts, resümiert: „Den Anfang haben wir gemacht. Nun müssen wir intensiv daran arbeiten, Erfolg versprechende Konzepte weiter zu verbessern. Zugleich muss es gelingen, die Frühen Hilfen im Regelsystem zu verankern. Beides zusammen ist für eine nachhaltige Wirkung erforderlich.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.fruehehilfen.de und www.bmfsfj.de.


Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postfach 91 01 52
51071 Köln
Telefon: 0221 8992-0 / Durchwahl: -280

Internet: http://www.bzga.de


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