Rückruf: Verbrühungsgefahr bei Glas Wasserkocher von Tchibo
Wie das Unternehmen Tchibo auf der Internetseite www.tchibo.de mitteilt wird der Wasserkocher aus Glas aufgrund möglicher Verbrühungsgefahren zurückgerufen. Das Unternehmen teilt weiter mit, daß betroffene Verbraucher das Produkt gegen Kaufpreiserstattung in jeder Tchibo-Filiale zurückgeben kann oder unfrei an Tchibo zu schicken.
Die Tchibo GmbH ist eines der größten deutschen international tätigen Konsumgüter- und Einzelhandelsunternehmen. Das Hamburger Unternehmen beschäftigte einschließlich der Tochterunternehmen im Jahre 2007 rund 12.500 Mitarbeiter (davon mehr als 4.000 im Ausland) und machte im Jahr 2007 3,6 Milliarden Euro Umsatz. Die Marke Tchibo hat in Deutschland einen Bekanntheitsgrad von 99 %.
Kritik
1988 wurde Tchibo für das Plagiat einer Trittleiter der seit 1977 vom Plagiarius-Verein vergebene „Plagiarius-Preis“[3][4] verliehen, mit dem der Verein auf besonders auffällige Fälle von Ideendiebstahl aufmerksam machen will.
Im Jahr 2004 erhielt die Tchibo Direct GmbH die Negativ-Auszeichnung Big Brother Award in der Kategorie „Verbraucherschutz“.[6] Eigenen Aussagen zufolge würden in den Prospekten und im Internetangebot von Tchibo alle persönlichen Daten vertraulich behandelt. Tatsächlich aber bot das Unternehmen Adressen von Tchibo-Direct-Kunden über das Direktmarketing-Unternehmen AZ Direct auf dem Adressenmarkt an.
In der Dokumentation der Kampagne für Saubere Kleidung mit dem Titel „Tchibo – Jede Woche eine neue Welt?“ (herausgegeben 2006 von ver.di und Terre des Femmes) werden Tchibo-Zuliefererfirmen massive Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen.
Als Reaktion auf sein negatives Image verkauft Tchibo mittlerweile auch Kaffee mit dem umstrittenen Gütesiegel „Rainforest“, das auf ökologische Bewirtschaftung hinweisen soll.
Am 14. Januar 2009 wurde bekannt, dass Tchibo und Esso eine gemeinsame PR-Aktion unter dem Slogan „Jedem den Seinen“ an rund 700 Tankstellen gestoppt haben. Die Redewendung „Jedem das Seine“ („suum cuique“) wurde von den Nazis missbraucht.
Im Dezember 2009 verhängte das Bundeskartellamt wegen unerlaubter Preisabsprachen unter anderem gegen die Tchibo GmbH Hamburg eine Geldbuße. Auch Melitta, Dallmayr und Kraft Foods gehörten diesem Kartell an; letztere Firma nutzte die sogenannte Bonusregelung, um einer Strafe zu entgehen.
Im Juni 2010 wurde dem Deutschen Kaffee-Verband Hamburg vom Bundeskartellamt vorgeworfen, mit einer Pressemitteilung im Februar 2005 ein Kartell von Kaffeeunternehmen gefördert zu haben, weswegen ein Bußgeld von bis zu 90.000 € verhängt wurde. Zu den beteiligten Kaffeeröstereien gehörten neben Tchibo die Unternehmen Kraft Foods Außer Haus Service, Bremen, Luigi Lavazza Deutschland, Frankfurt, Seeberger, Ulm, Segafredo Zanetti Deutschland, München, Gebr. Westhoff, Bremen, Melitta System Service, Minden, und J. J. Darboven, Hamburg. Den letzteren beiden Unternehmen wurden die Geldbußen wegen ihrer Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe reduziert.
Tchibo vertreibt zwei Sorten „Eduscho Gala“, die Kaffeemischprodukte sind. Auf der Verpackung fehlt die Produktbezeichnung „Kaffee“, die Verpackung ist aber der gewohnten Kaffeeverpackung so ähnlich, dass ein Verbraucher, der die Zutatenliste nicht liest, das Produkt für Kaffee halten könnte
Quelle: http://de.wikipedia.org
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