Irreführende Werbung bei Lebensmitteln

Gegen Verbrauchertäuschung von Lebensmittelherstellern ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit zahlreichen Verfahren vorgegangen. Wenn es darum geht, den Absatz anzukurbeln, kennen die Marketingstrategen der Unternehmen offenbar keine Grenzen. „Zahnschonende“ Süßigkeiten, „Brombeer-Tee“ ohne Brombeeren, Bier als Wundermittel gegen unreine Haut und Krebs sind nur einige Beispiele.

„75 Prozent Kakao in der Schokolade“ versprach Dr. Oetker auf der dunkelbraunen Verpackung seines Schokoladenpuddings „Pur Choc“. Das war zwar nicht gelogen, aber irreführend. Der Pudding zeichnete sich keineswegs durch einen hohen Kakaoanteil aus. Denn ein 100-Gramm-Becher enthielt gerade mal 2,5 Gramm Schokolade. Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband Klage beim Landgericht Bielefeld einreichte, zog der Konzern die Werbung zurück.


Milch oder Sahne?
Verbrauchertäuschung mit Prozenten betrieb auch die Molkerei Zott. Das als Zwischenmahlzeit für Kinder beworbene Produkt „Monte“ sei „zu 85 Prozent aus gesunder Milch gemacht“, hieß es auf der Internetseite. Das lesen ernährungsbewusste Eltern gern. Tatsächlich wird Monte nur zu 49 Prozent aus Vollmilch und zu 36 Prozent aus Sahne hergestellt. Sahne sei ja auch ein Milchprodukt, verteidigte sich das Unternehmen vor dem Landgericht Augsburg. Doch die Richter gaben der Unterlassungsklage des vzbv statt. Der Anteil an Sahne und der dadurch bedingte höhere Fettanteil des Produkts werde durch die Werbung eindeutig verschleiert. Gegen das Urteil hat die Molkerei Berufung eingelegt.


Betthupferl mit Nebenwirkungen
Gerade bei Lebensmitteln für Kinder kann eine irreführende Werbung Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Der Mederer Süßwarenvertrieb warb für seine Fruchtgummis „Trolli Gute Nacht“ mit dem Begriff „zahnschonend“. Auf der Verpackung war über einem strahlend weißen Zahn im Hintergrund ein Nachthimmel mit Mond und Sternen abgebildet. Dabei konnte für Eltern der Eindruck entstehen, ihre Kinder könnten diese Süßigkeiten abends noch nach dem Zähneputzen bedenkenlos essen. Doch von zahnschonend kann keine Rede sein. Die „Gute Nacht“-Fruchtgummis enthielten Apfelsäure und Milchsäure. Apfelsäure greift den Zahnschmelz an. Milchsäure gilt als Hauptverursacher von Karies.


Gerstensaft als Wundermittel
Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen in der Europäischen Union aus guten Gründen keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Das hinderte verschiedene Brauereien in Deutschland nicht daran, auf ihren Webseiten Bier als Wundermedizin zu preisen: Bier schützte vor Herzinfarkt und Magengeschwüren, sorge für reine Haut, mache Sportler schlau und könne gegen Krebs helfen. Und natürlich lebten Biertrinker länger. Die Privatbrauerei Waldhaus und die Collbitzer Heidebrauerei haben inzwischen verbindlich erklärt, mit bestimmten gesundheitsbezogenen Wirkungen des Bierkonsums nicht mehr zu werben.


Versprechen ohne Substanz
Unternehmen werben selbst mit Inhaltstoffen, die das Produkt gar nicht enthält. Die Drogeriemarktkette Rossmann etwa bot einen „Bio Erdbeer-Brombeer-Tee“ an. Es waren aber weder Erdbeeren noch Brombeeren drin. Tatsächlich handelte es sich um einen Hibiskus-Hagebutten-Tee, der mit natürlichen Aromen angereichert war. Das Unternehmen will künftig die Zusammensetzung ändern.

Die Firma Kattus verkaufte „Wasabi-Erbsen“, die kein Gramm des Gewürzes enthielten, das auch als japanischer Meerrettich bekannt ist. Genauso dreist war die – erfolglose – Verteidigung des Unternehmens vor dem Landgericht München: Kaum jemand wisse, was Wasabi ist. Deshalb könne von einer Täuschung der Verbraucher keine Rede sein.


Urteile

Theodor Kattus GmbH: LG München, 1 HK O 4243/09, rechtskräftig

Zott GmbH & Co.KG: LG Augsburg, 1 HK O 1146/10 und OLG München 6 U 4168/10 (Berufung eingelegt)


Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – vzbv

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