Gleich mehrfaches Verletzungsrisiko besteht bei dieser Lauflernhilfe. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.


Rapex Wochenmeldung vom 01.10.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 8 1449/10
Kategorie: Baby-und Kinderausstattung
Produkt: Baby Walker – Lauflernhilfe
Beschreibung: Baby Gehhilfe in Form eines Autos, mit blauen und weißen Rahmen und blaue Sitzfläche. Spiel mit akustischen Modul-Konsole. Das Produkt kann in einer Schaukel umgewandelt werden und ist in verschiedenen Farben erhältlich.
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Marke: Adrians – Kinderartikel
Typ / Artikel-Nr.: Modell: Luxus 2 in 1, Serie Nr. W-3; Baujahr 2009
EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Verkaufsverbot und Rückruf von Verbrauchern durch die Behörden
Art der Gefährdung: Verletzungen und Schnitte
 

Das Produkt stellt ein Risiko von Verletzungen, weil:

Das Einklemmenvon Fingern oder Zehen ist möglich, da die Öffnungen zu breit (Öffnungen zwischen 5 mm und 12 mm mit einer Eindringtiefe von mehr als 10 mm) sind,

Halterungen verwendet werden, um die Räder am Rahmen sind nicht abgeschrägt oder abgerundet sind,

Es besteht ein Risiko von Schnittverletzungen oder Quetschungen zwischen Rädern und Radhäuser,

Das Produkt kann leicht kippen, die zu schwerenn Kopfverletzungen führen könnte.

Entspricht nicht : der entsprechenden Europäischen Norm EN 1273
   


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.



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