Grundsätzlich sollten Kinder auf dem Schulweg helle Kleidung tragen. Diese macht sie im Scheinwerferleicht auf eine Entfernung von bis zu 30 Metern sichtbar. Auch wenn Kinder zusätzliches „Dekor“ nicht unbedingt mögen: Um ein Vielfaches sicherer ist Bekleidung mit Reflexstreifen, die je nach Hersteller eine Sichtbarkeit auf eine Entfernung von bis zu 160 Metern garantiert – und damit dem Autofahrer im Ernstfall deutlich mehr Zeit gibt, noch zu reagieren. Auch Schulranzen, Sporttaschen oder Rucksäcke sollten zusätzliche reflektierende Flächen und Applikationen auf allen Seiten enthalten. Dies gilt auch für das Fahrrad: Reflektoren an Front, Pedalen, in den Speichen und am Gepäckträger sind gesetzlich vorgeschrieben und unterstreichen die Sichtbarkeit in Herbst und Winter noch zusätzlich.
Der Helm ist auf dem Fahrrad ein absolutes Muss. „Grundsätzlich sollten Kinder erst nach ihrer Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule fahren“, meint Hans-Ulrich Sander von TÜV Rheinland. Dennoch können sie vom komplexen Straßenverkehr noch oft überfordert oder einfach abgelenkt sein. Deshalb sollten Kraftfahrer in der Morgendämmerung besonders darauf achten, ob Kinder oder junge Radfahrer in der Nähe sind. Dies gilt vor allem beim Abbiegen, aber auch beim Herausfahren aus einer Grundstücksausfahrt. Ein sichernder Blick nach rechts und links kann Unfälle mit diesen Verkehrsteilnehmern vermeiden. Denn nicht immer fahren oder laufen sie dort, wo sie sollten: Für Radfahrer gilt ab zehn Jahren das Gebot, nicht mehr den Gehweg, sondern den Radweg zu nehmen oder die Radspur auf der Fahrbahn.
Verantwortungsvolle Eltern prüfen das Fahrrad selbst regelmäßig auf technische Mängel oder lassen es durch einen Fachbetrieb, wie z. B. beim Auto, einer regelmäßigen Inspektion unterziehen, um eventuell vorhandene Mängel sofort reparieren zu lassen. Die vorgeschriebenen Sicherheitselemente wie Scheinwerfer, Rücklicht, Rückstrahler und Bremsen müssen immer einwandfrei funktionieren.
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Tel. 0221 / 806 – 0
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