Zum Zeitpunkt der Einschulung stehen wichtige Auffrischimpfungen an, die Kinder und ihr Umfeld vor ernsten Infektionskrankheiten schützen. Eine Grundimmunisierung wird bei der Mehrzahl der Kinder im Säuglingsalter durchgeführt und so ein zuverlässiger Schutz bis zur Einschulung erreicht. Die für die Aufrechterhaltung dieses Schutzes notwendigen Auffrischimpfungen im Alter von 5 bis 6 Jahren erfolgen aber bisher nicht bei allen Kindern. So weisen rund 40 Prozent der Grundschulkinder Impflücken beispielsweise bei Diphtherie und Tetanus (Wundstarrkrampf) auf.
„Ein vollständiger Impfschutz ist der beste Weg, um sich und andere vor einer Vielzahl von Infektionskrankheiten zu schützen. Eltern sollten deshalb diese Chance für ihr Kind nutzen“, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Ebenfalls ist es wichtig, schon Erstklässlern Basisregeln zur Hygiene mit auf den Weg zu geben, um das Ansteckungsrisiko für Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen zu senken. Das nützt Kindern und Lehrern in der Schule ebenso wie den Familien zuhause.“
Kinder sind aufgrund ihres noch unreifen Immunsystems, aber auch aufgrund ihrer zahlreichen Kontakte und der körperlichen Nähe zu anderen Kindern besonders häufig von Infekten betroffen. Sie tragen zudem in erheblichem Maße zur schnellen Verbreitung von Infektionen bei. Ergänzend zu den empfohlenen Impfungen lässt sich das Ansteckungsrisiko für Infektionskrankheiten, die über sogenannte Tröpfchen- oder Schmierinfektion übertragen werden und nicht durch Impfung vermieden werden können, durch die Einhaltung einfacher Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen verringern. Denn Hygieneverhaltensweisen, wie das regelmäßige Händewaschen und das richtige Husten und Niesen in ein Papiertaschentuch oder die Armbeuge, können einen bedeutenden Beitrag zur Eindämmung von Infektionskrankheiten leisten.
Weitere Informationen der BZgA: www.impfen-info.de und www.kindergesundheit-info.de.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln
Tel +49 221 8992-0
www.bzga.de
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